Sturm Sabine: Über Schulbesuch entscheiden in Dortmund Eltern
Am Montag kein regulärer Unterricht an städtischen Schulen/ Fabido-Kitas geöffnet

Wegen des erwarteten Sturmtiefs mit starken Orkanböen findet an städtischen Dortmunder Schulen am Montag kein regulärer Unterricht statt. Ob ihr Kind zur Schule geht, darüber entscheiden die Eltern, Kinder, die zur Schule kommen, werden dort betreut. Die FABIDO-Kitas werden öffnen.   | Foto: ADAC
  • Wegen des erwarteten Sturmtiefs mit starken Orkanböen findet an städtischen Dortmunder Schulen am Montag kein regulärer Unterricht statt. Ob ihr Kind zur Schule geht, darüber entscheiden die Eltern, Kinder, die zur Schule kommen, werden dort betreut. Die FABIDO-Kitas werden öffnen.
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Da bei dem Sturmtief „Sabine“ heute und morgen mit Orkanböen wie beim Sturm Eberhard im März gerechnet wird, hat die Stadtverwaltung in Dortmund entschieden, am Montag keinen reguläreren Unterricht an städtischen Schulen stattfinden zu lassen. Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung über den Schulweg. 
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass am morgigen Montag, 10. Februar, kein regulärer Schulbetrieb stattfindet, da aufgrund  des erwarteten Sturmtiefs und zu erwartenden Orkanböen eine sichere Erreichbarkeit der Schulen nicht garantiert werden kann. Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, ob die Kinder zur Schule gehen.

Betreuung ist gewährleistet

Die städtischen Schulen in Dortmund öffnen, die Betreuung der Kinder ist dann gewährleistet, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten können. Auch der OGS-Betrieb findet statt.
Kitas: Die 99 städtischen Kita-Einrichtungen (FABIDO) sind am Montag geöffnet. Der Betrieb ist sichergestellt. "Den Eltern der Kita-Kinder ist es selbstverständlich freigestellt, ihre Kinder in die Kita zu bringen oder zu Hause zu lassen. Sie entscheiden in eigener Verantwortung", erklärt Stadt-Sprecherin Anke Wkidow.  
Die Stadt Dortmund empfiehlt den Eltern, die ihre Kinder in einer konfessionellen Einrichtung oder Einrichtung eines freien Trägers untergebracht haben, sich bei der jeweiligen Einrichtung zu informieren, ob diese öffnet.

Mallinckrodt-Gymnasium geschlossen

Der Schulträger und die Schulleitung des Mallinckrodt-Gymnasiumshaben sich nunmehr dazu entschlossen, dass am Montag (10.02.2020) wegen der angekündigten Sturm- und Orkanböen kein Unterricht stattfinden und die Schule komplett geschlossen bleiben wird.

Franziskus-Grundschule geschlossen

Am Montag, 10. Februar ist die Franziskus-Grundschule und die Betreuung geschlossen.Um die Kinder auf dem Schulweg nicht zu gefährden fallen am Montag der Unterricht und die Betreuung aus.

Liebig-Grundschule: Eltern entscheiden

Die Liebig Grundschule informiert: Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. "Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken, informieren Sie uns bitte umgehend, am besten per Mail. Selbstverständlich werden Kinder, die zur Schule kommen, von uns planmäßig betreut", so der Hinweis.  

Meterologen rechnen mit Orkanböen

Das NRW-Schulministerium hat bereits im Vorgriff auf den Sturm am Montag einen Runderlass heraus gegeben. Dieser besagt:  Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz NordrheinWestfalen in der Nacht von Sonntag, 9. Februar, auf Montag, 10. Februar, mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.
Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kindnicht in die Schule zu schicken.

Schule informieren 

In diesem Fall ist die Schule von denEltern umgehend zu informieren.
Die Schulleiter können - nach Rücksprache mit
dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die
Schüler entstehen kann.

  • Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen die Schulleitungen für diedennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können. 
  •  Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen die Schulleitungen ebenfallsfür die noch anwesenden Schüler die Betreuung
    gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu
    Hause wieder betreut werden können.
  • Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrer. Sie haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungenin der Schule anwesend zu sein
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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