Kinderpflegekrankengeld beantragen
2021 haben Eltern Anspruch auf bezahlte 20 Tage für die Betreuung ihres Kindes

Gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben 2021 Anspruch auf 20 statt bislang 10 Tage Kinderpflegekrankengeld pro Kind.

Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch im Jahr 2021 jeweils um 20 Tage auf 40 Tage. Anders als bislang wird das Geld auch dann ausgezahlt, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund von Schul- und Kitaschließungen oder behördlichen Anordnungen zu Hause betreut wird. Eltern, die im Homeoffice arbeiten, sind ebenso anspruchsberechtigt.

Beantragt wird das Kinderpflegekrankengeld bei der eigenen Krankenkasse, die zumeist über ihre Websites entsprechende Formulare bereitstellen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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