Regeln für Notbetreuung in Schulen und Kitas gelockert: Angebot auch in Ferien und an Wochenende
1.260 Dortmunder Kinder in Notbetreuung
Laut NRW-Schulministerium ist der Nachweis, dass beide Elternteile eines Kindes in kritischer Infrastruktur arbeiten, nicht mehr erforderlich, es reiche, wenn ein Elternteil den Nachweis des Arbeitgebers erbringe, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine andere Kinderbetreuung nicht möglich ist. Auch wer die Notbetreuung bislang anders geregelt hat, kann sie noch später für sein Kind in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf findet laut Ministerium auch an Wochenenden und in den Osterfrerien, bis auf die Feiertage Karfreitag und Ostermontag, eine Notbetreuung statt. Dazu sagt Dezernentin Daniela Schneckenburger: "Die Situation hat sich mit den Änderungen der rechtlichen Voraussetzungen nicht wesentlich verändert. Der Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Notbetreuung wurde ausgeweitet.
900 Kinder werden in Kitas betreut
In der vergangenen Woche wurden 800 Kinder in Kitas betreut, diese Woche sind es 900, und 360 Kinder werden in 72 von der 89 Grundschulen betreut. "Es ist also eine größere Inanspruchnahme", stellt die Dezernentin fest.
Auch wenn eine Gruppe nur 3 Kinder umfasst werden die 3 Kinder betreut. Neu ist, dass die Betreuung auch in den Schulen in den Osterferien weiter laufe, die Lehrer stehen dazu zur Verfügung, nur nicht von Karfreitag bis Ostermontag. "Bis Donnerstag erwarten wir abschließende Anmeldung von Eltern für Wochenenden und die Ferien", sagt Schneckenburger, bislang gab es nur 2 Anfragen. Auch mit der Jugendhilfe gibt es Verabredungen. Das Jugendamt betreut weiter Familien in schweren Lebenslagen. Die Helferinnen sind weiter in den Familien, damit diese in der Krisensituation nicht alleine gelassen werden.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.