Flughafen Dortmund
Verhandlung OVG-Klage gegen Nachtflug am 16. und 17. 11.2021

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Flughafen Dortmund: Die OVG-Klage gegen Nachtflug wird am den 16. und 17. November 2021, ab 10:00 Uhr im Messezentrum Münster verhandelt

Rückblick:
Im Dezember 2015 stellte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) fest, dass die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung zur Durchführung von Nachtflügen rechtswidrig war. Hintergrund war eine unzureichende Abwägung der wirtschaftlichen Interessen des Flughafens gegenüber den Schutzbedürfnissen der in der Einflugschneise lebenden Bürger/innen. Insbesondere konnte der Flughafen keinen zwingenden Bedarf zur Ausweitung der bestehenden Betriebszeitenregelung nachweisen, der eine Verletzung der Lärmschutzinteressen der Anwohner rechtfertigen würde. Gleichzeitig machte das OVG den Flughafen darauf aufmerksam, dass es dem Flughafen selbstverständlich frei steht einen überarbeiteten Antrag einzureichen.

Diese Möglichkeit hat der Flughafen aufgegriffen. Und, auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Münster im August 2018 den Nachtflugverkehr erneut genehmigt.

Nach Auffassung der von der Schutzgemeinschaft Fluglärm unterstützten Kläger sind die Abwägungsmängel aber keinesfalls behoben. Die hierzu vom Flughafen vorgelegte Gutachten und Unterlagen sind nach Einschätzung der Kläger bzw. deren Anwälte einseitig und unvollständig. Dies ist auch unsere Einschätzung und so setzen wir darauf, dass sich das OVG unsere Auffassung erneut zu Eigen macht und die Nachtfluggenehmigung als rechtswidrig zurückweist.

Über diese Klagen will das Oberverwaltungsgericht in einer mündlichen Verhandlung am 16. und 17. November 2021 ab jeweils 10: 00 Uhr beraten. Die öffentliche Verhandlung findet im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Große Halle, Eingang Süd, Albersloher Weg 32 in 48155 Münster statt. Zu beachten sind die 3-G-Corona-Regeln (geimpft, genesen oder getestet).

Autor:

Rita-Maria Schwalgin aus Dortmund-City

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