Dortmund geht zum Coronavirus-Schutz gegen Ansammlungen vor
Verbot und Kontrollen von Stadt und Polizei

Viele Spielplätze, sind geschlossen, um Ansteckungen mit dem Coronavirus durch Ansammlungen zu vermeiden, werden in Dortmund Parks, der See und auch Phoenix-West von der Polizei und der Stadt kontrolliert.
  • Viele Spielplätze, sind geschlossen, um Ansteckungen mit dem Coronavirus durch Ansammlungen zu vermeiden, werden in Dortmund Parks, der See und auch Phoenix-West von der Polizei und der Stadt kontrolliert.
  • hochgeladen von Antje Geiß

In Dortmund gilt ab morgen (21. März) per Erlass per Allgemeinverfügung ein Ansammlungsverbot. Bereits heute gilt eine Vorstufe mit Blick auf einige „Hotspots“, dies kündigte die Verwaltungsspitze heute bei einer Pressekonferenz im Rathaus an. Norbert Dahmen stellte das Konzept vor: Ansammlungen mit mehr als vier Personen werden im öffentlichen Raum untersagt, Familien sind ausgenommen.
So könnten Ansammlungen, wie zuvor am Phoenix-See verhindert werden, um Gefahren abzuwehren. Mit der Polizei werden Versammlungen ab heute "kommunikativ aufgelöst". "Das betrifft auch Aktivitäten im öffentlichen Raum, wie Grillen Und Shisha-Rauchen, denn dabei wird der Mindestabstand nicht eingehalten", erklärte der Dortmunder Rechtsdezernent.

Polizei warnt vor realer Gefahr

Polizeipräsident Gregor Lange sagt: "Es bedarf einer Verhaltensänderung angesichts einer realen Gefahr", auch wenn er Verständnis dafür hat, dass Dortmunder ihre sozialen Kontakte halten wollen. "Für Nichteinsichtige, gilt es deutlich zu machen, dass es Polizei und Stadt nicht bei Appellen belassen", fügte er hinzu. Wie könne man einem Restaurantbesitzer, klar machen, das er abends schließen muss, wenn sich aber andere unbesorgt treffen.

Platzverweise für Uneinsichtige

"Das Virus versteht keinen Spaß", kündigt er an, dass die Polizei im Westpark, am See und auch Phoenix-West kontrolliere und nicht nur da. "Nicht alle, die dort unterwegs sind, sind Kriminelle, es gibt Ansprachen mit der Aufforderung auseinander zu gehen."  Bei Uneinsichtigkeit gebe es Platzverweise und bei Zuwiderhandlung werde mit aller Konsequenz eingeschritten, bis zur Gewahrsamnahme. "Wer gegen Allgemeinverfügung verstößt, der wird belangt", betont Oberbürgermeister Ullrich Sierau. "Was wir sonst noch wahrnehmen, an Missachtung, das finden wir schon problematisch", fügt er hinzu.

Verzicht nur temporär

"Wir wollen, dass in unserer Stadt möglichst wenige Menschen infiziert werden, wir können nur appellieren an diejenigen, die das immer noch nicht verstanden haben, es geht um Leben und Tod", sagt Sierau. Auch, wer sich jung und kräftig fühlt, könne das Virus schon haben und andere anstecken. Der Verzicht werde temporär sein. "Je vernünftiger die Menschen sind, desto kürzer dauert das Ganze. Je konsequenter wir das hinbringen, dann ist auch früher wieder Party."
"Neben den bisherigen Verboten sind ab morgen alle Cafés, Kneipen zu schließen. Jeglicher Sportbetrieb, auch auf öffentlichen Anlagen ist untersagt. Versammlungen sind in Dortmund grundsätzlich untersagt", stellt Norbert Dahmen die Konsequenzen aus dem Erlass des Landes vor.

Lieferdienste problemlos

 Pommesbuden seien Gastronomiebetriebe und dürften weiter öffnen. Kneipen mit Essenskarte gelten als Speisegaststätte, für sie gelte das selbe. Auch Schnellimbisse sind Restaurants. Drive In-Schalter schaffen Distanz, das dürfte nach Dahmens erster Einschätzung umsetzbar sein. Pizzerien etwa mit einem Lieferservice, seien ausdrücklich zulässig, das gelte auch für Getränkemärkte. "Es geht ja darum,  die Versorgung noch einigermaßen vernünftig gewährleisten zu können", erklärt Norbert Dahmen. 

Bußgelder bis 25.000 Euro

Bei Zuwiderhandlungen und den Strafen komme es auf den Einzelfall an. Unterschieden werde zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bußgelder von 250 bis 25.000 Euro seien im Extremfall möglich. "Wir werden erst kontrollieren und im Notfall auch mit Versiegelungen arbeiten. Wie Anzeigen gefertigt werden, das kann später gemacht werden, ich brauche die Leute jetzt auf der Straße, Im Bedarfsfall gibt es ja auch ein Gewerbe-Untersagungsverfahren", sagt der Dortmunder Rechtsdezernent.
Zu Trinkhallen und Kiosken erklärt er: Trinkhallen mit Ausschank-Konzession müssen zu sein. Ist es schon ein Einzelhandesgeschäft, kann es aufbleiben, das müsse abgegrenzt werden.

Hoeschpark ist geschlossen 

Betroffen von der Schließung ist auch der Hoeschpark, denn er hat viele Freizeiteinrichtungen mit Sport- und Spielplatzcharakter. "Wenn Spiel- und Bolzplätze geschlossen werden, muss auch der Hoeschpark geschlossen werden. Das liegt an seinem besonderen Charakter, wir müssen es gleich machen", so Dahmens Erklärung. Wer in der Nordstadt ins Grüne will, müsse auf den Frednebaumpark ausweichen: Noch gebe es kein Ausgehverbot, also könne man im Fredenbaumpark joggen gehen.
Sollte das mit den Ansammlungen in Dortmund, wie auch in anderen Städten größere Probleme geben, erwarte man Regelungen vom Land. Gestern habe das Ordnungsamt Mitarbeiter zum See geschickt, die Tische seien aber alle auseinander gezogen gewesen, aber ab morgen dürften die Cafés da nicht mehr aufhaben.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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