Total sanktioniert, Leben 100 Prozent unter dem Existenzminimum

Report MainzJobcenter kürzten im Jahr 2011 mehr als 10.400 Menschen das Arbeitslosengeld II länger als drei Monate um 100 Prozent. Dabei werden nachweisbar Obdachlosigkeit, Krankheit, Depressionen, Hunger und selbst Suizide der „betreuten Kunden“ billigend in Kauf genommen. Seit Jahren weisen Sozialverbände und Beratungsstellen auf diese unmenschlichen Missstände hin. Bisher erfolglos. Aber viele dieser Sanktionen halten nicht einmal einer rechtlichen Überprüfung auf der Grundlage des Sozialgesetzes 2 stand.

Anfragen an die Bundesregierung machten auf diese Skandale aufmerksam. Aber während sich die Fragesteller an der Lebensrealität und der Behördenpraxis orientieren, klingen die Antworten oberflächlich.

Z.B.:
9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Sanktionen der Jobcenter die Obdachlosigkeit von Betroffenen zur Folge hatten (sei es, dass ein Antrag auf direkte Mietzahlung nicht gestellt oder abgelehnt wurde)?
Sofern der Bundesregierung keine der in den Fragen 8 und 9 genannten Fälle nach bekannt sind, wie rechtfertigt es die Bundesregierung, angesichts der offensichtlichen Unterschreitung des Existenzminimums in solchen Fällen, keine Daten hierüber zu erheben?
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711459.pdf

In einem weiteren Sendebeitrag berichtete Report Mainz am 04.12.2012 über Totalsanktionen „Total sanktioniert - Leben, 100 Prozent unter dem Existenzminimum“:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10688132/1aa67yv/index.html

„Früher baute Bernd Hennemann Zirkuszelte auf und Kirmes-Buden. Schausteller war er. Aber jetzt hat er schon lange keinen Job mehr und muss deshalb von Arbeitslosengeld II leben. Und das wurde ihm auch noch gestrichen - komplett. Eine Kürzung um 100 Prozent wegen der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht: Weil er Ein-Euro-Jobs nicht machte, setzte ihn das Jobcenter Dortmund Mitte August auf Null Euro.“

Als Auslöser der Sanktionen nennt Report Mainz die Weigerung Ein-Euro-Jobs angenommen zu haben. Aber viele Ein-Euro-Jobs erweisen sich bei unabhängiger Überprüfung als rechtswidrig.

Beispiele rechtswidriger Sanktionen durch das Jobcenter Märkischer Kreis, Infos zum Thema Sanktionen und Anregungen zur Gegenwehr wurden im Web-Projekt www.beispielklagen.de zusammengestellt.

Hilfe bietet der Verein aufRECHT e.V., www.aufrechtev.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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