Tarifrunde zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes: Arbeitgeber führen Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre
Nach der klaren Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Sozial- und Erziehungs-dienst versucht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nun, die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen in die Irre zu führen. Zu den falschen Behauptungen in der VKA-Pressemitteilung vom 10. August 2015 stellt ver.di fest:
Die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit Normaltätigkeit würden nach der Schlichtungsempfehlung nicht – wie von der VKA behauptet – um bis zu 6 Prozent, sondern nur zwischen 1,29 und 4,89 Prozent steigen.
Nur die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten würden bei Umsetzung des Schlichterspruchs auf bis zu 3.800 Euro steigen, die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher mit Normalttätigkeiten (Entgeltgruppe S6) würden nur auf bis zu 3.450 Euro steigen und das ist die große Mehrzahl der Erzieherinnen. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg hat sogar untersagt, außer den Gruppenleitungen bei der Stadt Stuttgart, Erzieherinnen in die Entgeltgruppe S8 mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten einzugruppieren.
Von den von den Arbeitgebern behaupteten 7,5 Prozent Gehaltszuwachs von Erzieherinnen und Erziehern mit Normaltätigkeit in der Stufe 2 seit Februar 2014 entfallen 6,2 Prozentpunkte auf die allgemeinen Tabellenerhöhungen, die alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten haben, und nur 1,3 Prozentpunkte kämen durch die Schlichtungsempfehlung hinzu. In der Endstufe entfallen von den angeblich insgesamt 10,6 Prozent Zuwachs 5,4 Prozentpunkte auf die allgemeinen Tabellenerhöhungen.
Es gibt nicht – wie die Arbeitgeber behaupten – nur drei Entgeltgruppen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, sondern insgesamt acht Entgeltgruppen. Von diesen acht sollen nach der Schlichtungsempfehlung drei überhaupt nicht angehoben werden. Von den übrigen fünf soll in drei Entgeltgruppen nur die Endstufe angehoben werden, und nicht etwa „zusätzlich zu einer durchgängigen“ Erhöhung. Eine „durchgängige“ Erhöhung, die zwischen 1,21 und 2,21 Prozent liegen würde, ist nur für zwei Entgeltgruppen vorgesehen.
Die ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst haben in Kenntnis der tatsächlichen Zahlen den Schlichterspruch in der Mitgliederbefragung mit 69,13 Prozent abgelehnt.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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