Neue Corona-Schutzverordnung zu Veranstaltungen, Genehmigungen und die Wahl
Straßenfeste und Musikfestivals bleiben verboten
Froh über die seit drei Tagen niedrigen Zahlen der neuen Corona-Fälle in Dortmund ist die Leiterin des Krisenstabs Birgit Zoerner. "Das erleichtert uns die Arbeit sehr", hofft sie, dass die Zahl der positiven Tests, die gemeldet werden, noch länger im unteren einstelligen Bereich bleibt.
Zur neuen Coronaschutzverordnung in NRW, die heute Morgen erst um 7.15 Uhr abrufbar gewesen sei, sagt der Dortmunder Rechtsdezernent Norbert Dahmen: "Nun gibt es auch eine Mund-Nasenbedeckungspflicht für die Wahllokale."
Neu durch Verordnung geregelt:
- Für Veranstaltungen über 500 Teilnehmer muss es jetzt auch Konzept für die An- und Abreise geben. Künftig gebe es Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, aber es müsse sichergestellt sein, dass nur 1 /3 der Veranstaltungsfläche belegt sei.
- Neu sei außerdem ab dem 12. September, dass wenn etwa 1.200 Menschen kommen sollen, dass das Konzept vom Ordnungsamt geprüft werde, doch zuvor sei auch das Ministerium einzubinden.
- Eien wichtige weitere Neuerung bei Veranstaltungen ab 500 Personen sei ab Samstag, 12. September, auch, dass diese eine Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde benötigen, bislang war nur ein Konzept vorzulegen.
- Veranstalter müssen jetzt auch ganz gezielt auf das Risiko kurzfristiger Absagen hinweisen.
- Musikfestival und Sportfestivals und Straßenfeste sind bis zum 31.Dezember 2020 untersagt.
- Firmenfeiern und Betriebsfeste sind wieder zulässig. Details werden noch bekannt gegeben.
- Wer Straßenfeste feiern will, müsse die Fläche einzäunen und daraus einen Spezialmarkt machen.
- Bekannt ist die 7-Tages-Inzidenz. Jetzt gibt es eine Grenze ab 35 neuer Corona-Fälle in einer Woche pro 100.000 Einwohner, die dazu führe, dass dann Maßnahmen in Ansprache mit dem Ministerium zu treffen sind. Selbst in der Hochphase habe Dortmund nie den Wert von 31 überschritten.
Zeit drängt für Weihnachtsmärkte
Oberbürgermeister Ullrich Sierau kritisierte die sich immer schneller ändernden Regelungen. Anderes dauere lange. Etwa Konkretes zu Weihnachtsmärkten: "Wir werden klären, wann Weihnachtsmärkte zulässig sind, das wollen wir nach dem 15. September machen", hält sich Norbert Dahmen an Vorgaben des Landes. Einen Weihnachtsmarkt mit unkontrollierten Zugängen, das sei das, was es derzeit nicht geben werde. Ob ein umzäunter Weihnachtsmarkt in Dortmund gut ankomme, bezweifelt Oberbürgermeister Ullrich Sierau.
Schausteller sammelten Erfahrungen
Mit dem Pop-up-Freizeitpark an den Westfalenhallen haben die Dortmunder Schausteller Erfahrungen gemacht mit Zugängen und Ausgängen, daraus könnten Schlüsse für den Weihnachtsmarkt gezogen werden.
Zum Gespräch im Gesundheitsministerium sagt Sierau: "Was am Ende des Tages dabei herausgekommen ist war, dass die Verantwortung gern an die kommunale Ebene weiter gegeben wird." Essen wolle ein anderes Format machen. "Wenn Mitte September erst das nächste Gespräch auf Landesebene ist, dann ist bis Mitte Oktober nicht mehr viel Zeit, es müssen ja auch Aufträge vergeben werden", denkt der Oberbürgermeister an die kurze Planungszeit für die Weihnachtsmarktmacher.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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