Fonds für Bedürftige soll aufgestockt werden
Stadt will bei Verhütung helfen
Awo, donum vitae und das Soziale Zentrum klären auf und helfen bei der Familienplanung. Zusammen haben die Beratungsstellen zusätzliches Geld für den Verhütungsmittelfond beantragt. 50.000 Euro gibt die Stadt jährlich für den Verhütungsmittelfonds aus, aus dem Frauen in psychosozialen Notlagen Geld für Verhütungsmittel erhalten können. Doch das Geld reicht nicht aus, die Nachfrage ist groß.
Deshalb stellten die Fachfrauen der drei Beratungsstellen den Antrag an die Stadtverwaltung, die Summe ab 2020 um 30.000 Euro auf 80.000 Euro zu erhöhen.
Das Geld wird quartalsweise ausgezahlt und „oft müssen wir den Frauen schon nach einem Monat sagen, dass das Geld für die drei Monate schon verplant ist“, sagt Bärbel Nellissen, Leiterin der Beratungsstelle der Awo.
Nachfrage steigt
Gestiegen ist die Zahl und der Wunsch der antragsberechtigten Frauen sowie die Notwendigkeit für die Frauen, ein nachhaltiges Verhütungsmittel zu benutzen. Auch Nellissens Kollegin Maria Preuß vom Sozialen Zentrum loben die gute Kooperation der Schwangerschaftsberatung untereinander und mit dem Sozialamt.
Die Beratung zu Verhütungsmitteln wird in vielen Sprachen angeboten, jede Frau kann sie in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie finanzielle Unterstützung benötigt oder nicht. Hier sehen beide Frauen einen großen Nachhilfebedarf. „Die sexuelle Bildung ist in Dortmund unterversorgt“, so Bärbel Nellissen. Alle Probleme rund um Schwangerschaft und Verhütung seien verzahnt.
Eigenanteil bei rund 60 Euro
Erhalten Frauen Geld aus dem Fonds, müssen sie einen Eigenanteil zahlen. Der liegt um die 60 Euro. Selbst diese Summe, so Preuß und Nellissen, können manche Frauen nicht bezahlen. Der Verwaltungsvorstand schläft dem Rat vor, den Fonds aufzustocken, da die Nachfrage so stark gestiegen ist, dass zahlreiche Anfragen zurückgewiesen werden mussten. "Mit 80.000 Euro jährlich wird es möglich sein, rund 400 Betroffenen pro Jahr eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen“, weiß Sozialdezernentin Birgit Zoerner.
Bis 22 Jahre zahlen die Kassen
Rechtlicher Hintergrund ist, dass nur gesetzlich Versicherte bis 22 Jahre einen Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln haben.
Berechtigt:
Geld aus dem Fonds für Verhütungsmittel erhalten Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV bestreiten müssen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem BaföG.
Auch wer Wohngeld und Kinderzuschlag bekommt und von einem niedrigen Einkommen leben muss, kann einen Antrag stellen. Dabei helfen die drei Beratungsstellen, wie bei der Frage nach dem passenden Verhütungsmittel.
Zusätzlich zu wenig Einkommen muss eine Notlage für die Frau gegeben sein, die durch eine Schwangerschaft verschärft würde.
Dazu gehören das Erschöpfungssyndrom nach schneller Geburtenfolge, eine permanente Überforderungssituation durch viele Kinder, instabile Familienverhältnisse, gesundheitliche Gründe, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Prüfungssituationen oder Gewalterfahrungen.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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