Ab Montag endet in Dortmunder Schulen das Lernen auf Distanz: Grundschüler wieder im Wechselunterricht
Stadt hat 197 Luftfilteranlagen bestellt

Grund- und Förderschulen starten am Montag, 22. Februar, wieder mit wechselndem Präsenzunterricht. Die Stadt hat mit Fördermitteln des Landes für 197 Klassenräume, die nicht ausrechend belüftet werden können, Luftfilteranlagen bestellt.  | Foto: pixabay
  • Grund- und Förderschulen starten am Montag, 22. Februar, wieder mit wechselndem Präsenzunterricht. Die Stadt hat mit Fördermitteln des Landes für 197 Klassenräume, die nicht ausrechend belüftet werden können, Luftfilteranlagen bestellt.
  • Foto: pixabay
  • hochgeladen von Antje Geiß

Ganz individuelle Lösungen kündigt die Dortmunder Schuldezernentin Daniela Schneckenburger ab Montag, 22. Februar, für den Start des Wechselunterrichts an Grundschulen an. Es werde zu einem Wechsel zwischen dem Unterricht an der Schule und Zuhause geben. Zur Vorbereitung auf die anstehende Prüfungen werden auch Abschlussklassen nächste Woche wieder zurück in die Schulen geholt, dies gilt auch für Förderschulen und Berufskollegs. 
"Für Schulen wird es sehr individuelle Lösungen geben", sagt die Dezernentin. Täglicher Wechsel, wöchentlicher, halbwöchentlicher, alle Varianten des Unterrichts seien denkbar und werden von den Schulleitungen mit dem Schulkollegium vereinbart, um den Erfordernissen vor Ort Rechnung zu tragen. Doch nicht nur hier sei Abstand wichtig. "Es ist auch noch nicht klar, wie der Befüllungsgrad des ÖPNV aussehen wird", sagt Schneckenburger  zu dem Problem des Abstandhaltens für die Schüler, die mit Bus und Stadtbahn wieder zur Schule kommen werden.

Luftfilteranlagen noch nicht geliefert

Für Unterrichtsräume in Schulen, die nicht ausreichend belüftet werden können, habe der Rat beschlossen, 197 Luftfilteranlagen anzuschaffen. Festgelegt worden sei die Zahl der benötigten Geräte nach Begehungen aller Klassenräume. Ein Unterrichtsrum gelte als nicht ausreichend belüftbar, wenn sich dort nur ein Fenster öffnen lasse. "Das sind mobile Geräte und auch die Aufstellung ist geprüft worden", erklärt die Dezernentin. Das Problem: Die Beschaffung der Luftfilteranlagen hängt von der Marktsituation ab.

FFP2-Masken nur für Lehrer

Dazu kommt noch ein weiteres: Das Land hat einen Geldbetrag zur Beschaffung von FFP2 Masken für Lehrer verfügt, und die Stadt hat die Beschaffung auch ausgelöst, doch einige Schulen haben noch keine FFP2-Masken erhalten. "Wir werden aus eigenen Beständen Ersatzlösung für die Schulen beschaffen", verspricht die Dezernentin den Pädagogen. Doch die Schüler bleiben außen vor. "Für die Schüler gibt es keine Regelung für die Ausstattung mit medizinischen Masken, seitens des Landes", sagt Daniela Schneckenburger zu Forderungen der StadtEltern, auch Kinder und Jugendliche mit den teureren und sichereren Masken zur Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen auszustatten.
Und zum Thema Corona-Tests an Schulen erklärt sie: Dort wo Lehrer zuvor zweimal die Woche anlasslos, das heißt, ohne, dass es Corona-Fälle in der Schule gegeben habe, sei dies von Lehrern wenig in Anspruch genommen worden.

Die Regelung für die Grundschulen: 

Laut Schulministerium NRW wird ab Montag, 22. Februar 2021, der Unterricht für Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben des Ministeriums zu beachten:

  • Alle Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Auch Abschlussklassen kehren zurück 

Allen Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Das gilt für die Abschlussklassen:

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Schulen können folgende Spielräume nutzen:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot der Abschlussklassen gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.
  • Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab Montag sollten bei Personalengpässen befristete Verträge abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Auch Förderschulen starten wieder

Grundsätzlich gelten laut NRW-Schulministerium die Regelungen auch für Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.

Auch Berufskollegs öffnen wieder

Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Ab dem 22. Februar wird bis auf Weiteres für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt. 

Priorität haben Grundschüler

Bei der Öffnung der Schulen müssen trotz einer Reduzierung der Infektionszahlen besonnen und vorsichtig vorgegangen werden, betont das Schulministerium. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.

Rückkehr weiterer Jahrgangsstufen

Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, werden wir aber auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.