SPD für 2,5 %-Sperrklausel bei Wahl 2020
Die Dortmunder SPD-Fraktion begrüßt die Absicht der Landes Fraktionen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen, bei der Kommunalwahl 2020 eine Sperrklausel in Höhe von 2,5% festzulegen.
„Spätestens seit der letzten Kommunalwahl ist klar: Eine Sperrklausel für
die kommunalen Räte muss wieder eingeführt werden, da die Arbeitsfähigkeit
der Vertretungen nicht mehr gewährleistet ist“, bewertet der Geschäftsführer der SPD-Fraktion Christian Uhr den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel.
Entscheidungen massiv erschwert
Nach Auffassung der SPD-Ratsfraktion habe sich wiederholt gezeigt, dass durch die fehlende Sperrklausel immer mehr Gruppierungen für die Räte kandidieren und die Entscheidungsfindung durch unklare Mehrheiten massiv erschwert und vor allem in die Länge gezogen werde. „Die Wiedereinführung einer 2,5-Prozent-Klausel in die Verfassung ist ein wirksames Mittel, um die weitere Zersplitterung der Räte zu verhindern und gleichzeitig die tatsächliche Wahlgleichheit durch die Gleichbehandlung der Wählerstimmen wiederherzustellen. Zudem werden Kosten für die Stadt reduziert“, so Christian Uhr weiter.
Elf Parteien im Rat
In 22 von 27 Räten der kreisfreien Städte in NRW wurden 86 Mandatsträger in
43 Zweiergruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, also 150
Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweiergruppe keine Fraktion bilden
können. Allein in Dortmund sind elf Parteien und sechs Fraktionen im Rat
der Stadt vertreten, darunter drei einzelne Ratsmitglieder.
„Diese Zersplitterung des Rates ist nicht nur eine Belastung für die
Verwaltung, sondern führt gerade für die ehrenamtlichen Mandatsträger zu
einer demotivierenden Situation vor Ort. Ziel für uns alles muss es viel
mehr sein, die lokale Demokratie vor Ort zu stärken, Menschen für die
Übernahme eines ehrenamtlichen Mandates in der Kommunalpolitik zu
begeistern und arbeitsfähige Strukturen in den kommunalen Gremien zu
erhalten“, so Christian Uhr.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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