Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis durch falsche Bescheide

Die Berechnung der SGB II-Leistungen ist kompliziert, die Gesetzeslage - nicht nur für Nichtjuristen - oft nicht nachvollziehbar. Dazu kommen Gesetzesänderungen und zahlreiche Urteilssprüche.

In dem vorliegend geschilderten Verfahren waren Leistungen einer mehrköpfigen Familie zu berechnen. Die Bescheide der Familie haben einen Umfang zwischen 7-35 Seiten und können mehrmals im Jahr erstellt und geändert werden.

Das Jobcenter Märkischer Kreis erließ am 16.10.2017 vier Erstattungsbescheide und forderte von einer Familie eine „Überzahlung“ in Höhe von 856,79 € zurück. Die Familie suchte die Beratungsstelle von aufRECHT e.V. auf und Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker vertrat die Bedarfsgemeinschaft, legte fristgerecht Widerspruch ein und weil das Jobcenter Märkischer Kreis die Bearbeitung verschleppte, reichte er beim Sozialgericht Dortmund vier Untätigkeitsklagen (für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) ein. Jetzt endlich wurde eine Neuberechnung mit korrektem Durchschnittseinkommen durchgeführt.

Statt eine Rückforderung von 856,79 € an das Jobcenter Märkischer Kreis zahlen müssen, erhielt der Kläger jetzt eine Nachzahlung in Höhe von 944,41 €. Ohne anwaltlichen Beistand wäre die Familie des Leistungsberechtigten um 1801,20 € geschädigt worden.
klage104

Sozialleistungsbetrug kennt zwei Richtungen. aufRECHT e.V. klärt auf. www.beispielklagen.de demaskiert und deckt auf.

Jobcenter stehen in der Verpflichtung Leistungsberechtigte über alle Rechte und Pflichte umfassend zu beraten.

Eine neuere Entscheidung des BGH vom 2. August 2018, Az. III ZR 466/16 thematisiert „Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf“ und auch die Amtshaftung für Falschberatung. Die Volltextentscheidung liegt zurzeit noch nicht vor.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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