SG Dortmund verurteilt Kürzung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit beim Jobcenter Märkischer Kreis

Als ein Leistungsberechtigter für die Zeit vom 29. Juli bis 18. August 2013 beim Jobcenter Märkischer Kreis einen Urlaubswunsch anmeldete, stellte sich der zuständige Arbeitsvermittler stur und verweigerte seine Zustimmung.

Der Langzeitarbeitslose wagte es trotzdem drei Wochen zu verreisen. Daraufhin stellte das Jobcenter die Zahlung der Regelleistung samt Mietkostenanteil für den Zeitraum der Abwesenheit ein.

Zwei Widersprüche und zwei Klagen später, muss das Geld vollständig nachgeleistet werden. Inzwischen sind drei Jahre vergangen!

Am 16.12.2016 entschied die 19. Kammer des Sozialgericht Dortmund endlich zugunsten des Klägers. (S 19 AS 3947/16)

Die weiterführende Dokumentation wird als klage083 vorgehalten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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