Resolution zur Harmonisierung der Wahltermine

Auf einen gemeinsamen Beschlussvorschag zur Harmonisierung der wahlterine haben sich die Fraktionen geeinigt. | Foto: Archiv
  • Auf einen gemeinsamen Beschlussvorschag zur Harmonisierung der wahlterine haben sich die Fraktionen geeinigt.
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Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste schlagen im
Wege der Dringlichkeit den Tagesordnungspunkt "Harmonisierung der Wahltermine 2014 in Dortmund - gemeinsame Wahl von Rat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister" für die heutige Ratssitzung vor.

Und hier der Beschlussvorschlag der Fraktionen, über den heute abgestimmt werden solll:
1) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister öffentlich überlegt hat, durch seine vorzeitige Amtsniederlegung (Entlassungsantrag aus dem Beamtenverhältnis) eine Zusammenlegung von Kommunal-, Europa- und Integrationsratswahlen mit der Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin am 25. Mai zu ermöglichen. Der Rat stellt fest, dass weder der Rat noch die darin vertretenen Fraktionen einen wie auch immer gearteten Einfluss auf die letztendliche persönliche Entscheidung des Oberbürgermeisters haben (Nichtzuständigkeit).

2) Der Rat spricht sich jenseits des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie für die Harmonisierung der Wahltermine aus und begrüßt die Zusammenlegung der Wahlen und erkennt die Absicht des Oberbürgermeisters, mit seiner Amtsniederlegung einen persönlichen Beitrag hierzu zu leisten.
3) Der Rat bedauert, dass der Oberbürgermeister diese Überlegungen nicht bereits zu
einem früheren Zeitpunkt angestellt und sich klar erklärt hat.
4) Der Rat stellt fest, dass durch die Kurzfristigkeit der Überlegungen zur Amtsniederlegung nur vier Monate vor einer eventuellen Wahl am 25. Mai politisch ein Wettbewerbsnachteil für BewerberInnen um das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin entstanden ist.
5) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Rechtsdezernentin in der Sitzung des
Sonderältestenrates am 30. Januar als auch der Stadtdirektor in seinem Schreiben
vom 6. Februar festgestellt haben, dass die Entscheidung des OB zur vorzeitigen
Niederlegung seines Amtes keine formaljuristische Handhabe des Rates bzw. der
Fraktionen nach sich zieht und deshalb kein Gegenstand eines gerichtlichen Organstreitverfahrens sein kann.
6) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Aussage der Rechtsdezernentin das rechtliche Risiko des Oberbürgermeisters im Falle der vorzeitigen Beendigung seiner
Wahlperiode und einer erneuten Kandidatur im Übrigen grundsätzlich nicht größer
ist, als das Risiko derjenigen (Ober-) BürgermeisterInnen, die auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie ihren Rücktritt verkündet haben.
7) Da bereits ausreichend öffentlich zu diesem Thema Stellung bezogen worden ist,
fordert der Rat den Oberbürgermeister auf, die durch ihn hervorgerufene Verunsicherung der Öffentlichkeit umgehend zu beenden und aus Respekt vor den Wählerinnen und Wählern kurzfristig eine endgültige Entscheidung über seine Amtsniederlegung zu treffen.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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