Rechtswidrige 30%-Sanktion wegen fälschlich behaupteter Nicht-Bewerbung

Jobcenter mutieren mehr und mehr zu Handlangern der Zeitarbeitsbranche.

In einer neuen Beispielklage werden die Auswirkungen der Agenda-Politik auf den Arbeitsmarkt näher beleuchtet.

Im Streit stand die Frage, ob der Kläger seiner Verpflichtung zu einer Bewerbung bei einer Zeitarbeitsfirma nachgekommen sei.

Nach eigener Aussage hatte er sich sehr wohl telefonisch und schriftlich beworben, wurde aber aufgrund einer belastenden Rückmeldung der Zeitarbeitsfirma trotzdem für drei Monate zu 30% sanktioniert.

Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker vertrat den Kläger erfolgreich vor dem Sozialgericht Dortmund. In einem Erörterungstermin wurde die Erstattung erwirkt.

Aber obwohl das Sitzungsprotokoll bereits am 09.02.2017 zugestellt wurde, verschleppte das Jobcenter Märkischer Kreis die Erstattung der Leistungen um mehrere Monate.

Erst nach Vorsprache bei der Widerspruchstelle in Begleitung eines Beistandes am 03.05.2017 wurde die Auszahlung veranlasst.

http://www.beispielklagen.de/klage086.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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