Prostitutionsgesetz: Diskussion über Sanktionen
Der überarbeitete Entwurf eines neuen Prostitutionsgesetzes war jetzt Anlass für eine Diskussion zwischen Sabine Poschmann (MdB SPD) und Vertreterinnen der Mitternachtsmission. Die Beratungsstelle für Prostituierte, ehemalige Prostituierte und Opfer von Menschenhandel übte in der Vergangenheit deutliche Kritik an der geplanten Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens.
Einig waren sich die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete und die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle, dass der neue Entwurf des Bundesfamilienministeriums die Kritik teilweise aufgenommen und die stringenten Pflichten aufgeweicht hat.
„Der moralische Zeigefinger steht jedoch noch immer vor dem Schutz und der Hilfe für Sexarbeiterinnen“, so die Abgeordnete. Sie kritisiert vor allem die vorgesehenen Zwangsberatungen und Meldepflichten für Prostituierte. Poschmann: „Leider zeigt sich unser Koalitionspartner hier wenig kompromissbereit.“ Die Mitternachtsmission sieht das ähnlich. Ihrer Meinung nach führe der derzeitige Ansatz Prostituierte verstärkt in die Illegalität. Erfahrungen in anderen EU-Ländern hätten dieses bereits gezeigt.
Allerdings, erklärt Poschmann, greift der Gesetzentwurf auch wichtige Punkte auf. So sieht er beispielsweise ein Verbot menschenunwürdiger Praktiken wie „Flatrates“ vor.
Nordrhein-Westfalen bietet Sexarbeiterinnen ein gutes Netz von Hilfsangeboten. Voraussetzung für deren Akzeptanz ist eine Politik, die konstruktiv mit dem Thema Prostitution umgeht und Sexarbeiterinnen nicht stigmatisiert. Dortmund ist hierfür ein gutes Beispiel.
So steht das Dortmunder Modell für eine einheitliche Vorgehensweise aller mit Prostitution befassten Behörden und Hilfseinrichtungen der Stadt. In den weiteren Konsultationen zum Prostitutionsgesetz sollten ebenso alle Beteiligten Gehör finden. Das schließt sowohl die Sexarbeiterinnen als auch die Betreiber von Bordellen ein.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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