Politisch motivierte Kriminaität

Rechtsesxtremismus entschlossen bekämpfen will Polizeipräsident Gregor Lange. | Foto: Polizei Dortmund
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Im Nachgang zur Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes
informierte Gregor Lange über die politisch motivierte
Kriminalität in Dortmund:

"Mir ist wichtig, dass wir auch zukünftig strategisch und mit
gleichbleibender Intensität die politisch motivierte Kriminalität im Bereich des Rechtsextremismus bekämpfen werden", so Gregor Lange.
"Deswegen freue ich mich sehr, dass uns das zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal weiterhin erhalten bleibt und in der Sondereinheit gegen Rechts eingesetzt wird. Dafür habe ich mich beim Innenministerium persönlich eingesetzt."

Erfolge ließen sich bereits für das vergangene Jahr verbuchen, so Lange: Dortmund als "Hochburg des Rechtsextremismus" verzeichne erfreulicherweise rückläufige Zahlen im Bereich der rechtsextremistischen Kriminalität.

Die Anzahl der rechtsextremistischen Straftaten in Dortmund betrug 2013 gesamt 229 Straftaten, im Vergleichszeitraum 2012 waren 295 rechte Straftaten festzustellen. Gegenüber dem Jahr 2012 ist ein deutlicher Rückgang um 22,37 Prozentpunkte (66 Straftaten) zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote von 39,7 Prozent auf 45,4 Prozent.

Der Hauptanteil der festgestellten Straftaten von rechts (121 in 2013 und 177 in 2012), liegt im Bereich der sogenannten Propagandadelikte im Sinne des § 86 / 86a des Strafgesetzbuches. An rechtsextremistischer Gewalt sind der Dortmunder Polizei 25 Gewalttaten im Jahr 2013 bekannt geworden, hierzu im Vergleich wurden 28 Taten in 2012 zur Anzeige gebracht. Von den 25 Taten hat die Polizei 21 Taten (84 Prozent) aufgeklärt. 2012 lag die Aufklärungsquote bei 19 Taten (67,9 Prozent). Der Polizeipräsident bekräftigte erneut, dem Rechtsextremismus entschlossen entgegenzutreten:

"Wenn ich eine rechtliche Chance sehe, eine Demonstration zu verbieten, werde ich sie nutzen. So habe ich es auch zum Demonstrationsgeschehen 30. April./1. Mai und am 10. Mai gehalten. Während die Gerichte unserer Begründung im ersten Fall noch nicht gefolgt sind, haben wir bereits am 10. Mai, im zweiten Fall, einen Erfolg erzielen können: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist unserer Gefahrenprognose gefolgt und die Rechten durften lediglich eine Standkundgebung abhalten, nicht aber durch die Nordstadt marschieren."

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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