Piraten könnten erst nach der Wahl klagen

Mit Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute (21.) vernommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss von der Wiederholungswahl des Stadtrates und von elf Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen steht. Zudem vertritt es die Meinung, dass das Land den Schutz des Wahlrechts in seinem Verfassungsraum allein und abschließend zu gewährleisten hat.

"Erst nach der Wahl klagen zu können ist für uns sehr unbefriedigend und widerspricht unserem Rechtsempfinden" meint Christian Gebel Vorsitzender der Dortmunder Piraten "Ein Gesetz gegen das man erst nachher vorgehen kann, ist nicht zielführend". Torsten Sommer, Dortmunder Abgeordneter im Landtag NRW, sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes immerhin etwas Positives: „Das spornt uns für die Kommunalwahl 2014 nur noch mehr an. Wir müssen die Kommunen und das Land anscheinend redemokratisieren."

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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