Dortmund kontrolliert Alkoholkonsum: im öffentlichen Raum zum Schutz vorm Coronavirus verboten
OB: Lockdown war unausweichlich

Für unausweichlich hält der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal die neuen Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus und auch das Silvester-Böller-Verkaufsverbot.  | Foto: Schmitz
  • Für unausweichlich hält der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal die neuen Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus und auch das Silvester-Böller-Verkaufsverbot.
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Lockdown, Distanzunterricht, Alkohlkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen und auch die weiteren Restriktionen, um Menschen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, wird von der Dortmunder Stadtspitze begrüßt. "Es ist unausweichlich, was da beschlossen wurde. Man muss alles tun, um Kontakte zu reduzieren", hält Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal die neue Corona-Verordnung  für nötig.

Das Verkaufs-Verbot von Silvesterböllern hatte er schon vor Wochen gefordert. Sicher ist das Stadtoberhaupt, dass in der größten Summe alle Menschen die Maßnahmen richtig finden. "Sie tun alles, um so zu agieren, dass sie keine unnötigen Kontakte herstellen", bedankt er sich bei ihnen. Der Fokus liege jedoch oft auf denen, die dies nicht tun.
Zur neue Corona-Verordnung erklärt Rechtsdezernent Norbert Dahmen:  

  •  Heiligabend und Weihnachten können Gottesdienste stattfinden, doch Kirchen sollen prüfen, ob es sie geben soll oder ob sie andere Formate machen
  • Zuhause gilt Weihnachten die Regelung: Im eigenen Hausstand mit maximal 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis darf zusammen gefeiert werden. Und er nennt ein Beispiel: Wer drei erwachsene Kinder mit ihren Partnern einladen, das geht nicht. 
  • Es wird ab morgen ein Alkoholkonsum-Verbot im öffentlichen Raum geben und auch Silvester keine Ausnahmen.
  • Die Einhaltung des Verbots kontrollieren Ordnungsamt und Polizei kontrollieren. 
  • All das, was sonst Silvester auf der Straße stattfindet, dass Menschengruppen draußen feiern,   geht dieses Jahr nicht.
  • Bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk, doch kein Abbrennverbot
  • Die Stadt wird zu Silvester Verbotszonen, wie zuvor an der Katharinentreppe, Reinoldikirche... ausweisen. 
  • Im Handel kann der klassische Lebensmittelhandel weiter geöffnet bleiben. Wer auch anderes im Gesamtsortiment habe, dürfe nur Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs verkaufen.
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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