Neues zur Ordnung

Die aktuelle „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“ (OBVO) stammt aus dem Jahr 1994 ist bis zum Ende des Jahres befristet.

Aus diesem Grunde arbeitet das Ordnungsamt an einer Neufassung der Verordnung. Dabei wurden auch die Verordnungen anderer Städte vergleichbarer Größe oder mit ähnlichen Problemlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung ausgewertet. Sie sollen zur Aufnahme neuer Regelungen führen.

Einzelne Vorschriften der derzeit geltenden OBVO können im Sinne einer „Verschlankung“ von Rechtsnormen zudem ersatzlos gestrichen werden, weil sie entweder nicht mehr zeitgemäß erscheinen bzw. kein Regelungsbedürfnis (mehr) vorliegt. Dies wird nicht zu einem Verlust an Rechtssicherheit führen.

So soll beispielsweise das bisher geltende Verbot, in Anlagen außerhalb der zugelassenen Flächen Ballspiele zu betreiben sowie Spiel- und Sportgeräte zu benutzen, gänzlich gestrichen werden. Andererseits ist beabsichtigt, das Alkoholkonsumverbot, das derzeit nur auf Kinderspielplätzen gilt, auch auf Pausenhöfe und offene Pausenhallen, Friedhöfe sowie Bolzplätze und Skateranlagen auszuweiten. Zudem sollen künftig Betreiber von Kiosken, Imbissbuden und Schnellrestaurants für die Beseitigung von Abfällen aus ihren Betrieben im näheren Umfeld sorgen.

Nach den jetzt beginnenden politischen Beratungen wird der Rat die Neufassung der OBVO voraussichtlich im 4. Quartal beschließen, so dass sie rechtzeitig zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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