Verwaltungsgericht Oldenburg
NEUES AUS DER RECHTSPRECHUNG

Sachliche Nachfragen beim Verwaltungsgericht Oldenburg werden von Richtern/-innen gar nicht geschätzt. Da erhält man schon gern einmal vom Ri.a.VwG Wink... die Antwort: „Das müssen Sie auch gar nicht verstehen.“

Mit der Kritik von Arroganz zu diesem Verhalten kommt man auch nicht weiter, denn wenn nicht ohnehin schon aufgelegt worden ist, dann können sich die Richter/-innen folgenlos hinter ihrer Richterunabhängigkeit und den fehlenden Sanktionsmöglichkeiten auf derartiges Verhaltens verstecken.

Harry Wörz und Mollath lassen grüßen.

Das ist aber gerade das Dilemma. In diesen Positionen der öffentlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit können sich Amtspersonen ungestraft gegenüber dem Bürger austoben, weil Befangenheitsanträge oder Dienstaufsichtsbeschwerden so gut wie keine Wirkung haben: formlos – fristlos – fruchtlos.

Amtspersonen mit diesem Verhalten sind es, die unzweifelhaft eines der besten Rechtssysteme der Welt aushöhlen – auch gegenüber Bürgern, die sich zur Wehr setzen können. Selbst der frühere OLG Richter und bekannte Jurist Dr. J. Schneider am OLG Köln hat hier seine ganz speziellen Erfahrungen gemacht und veröffentlicht.

Sollten Bürger es dennoch wagen, Kritik zu üben, dann bleibt den „unabhängigen“ Richtern/-innen noch die Replik, mit einem offensichtlich subjektiv geprägten formulierten Beschluss diese Kritik zu sanktionieren. Wenn der normale Bürger mit seinem naiven Rechtsverständnis dann noch einmal allen Mut zusammennimmt und nachfragt, wieso ganz offensichtlich - und nicht einmal intelligent - das Recht „mit Füßen getreten“ wird, so wird er beispielsweise von dem Ri.a.VwG Wink... mit folgendem einsichtigen Kommentar bedacht : „Sie können sich ja beschweren.“

Aber - AUFGEPASST!!

Richter des Verwaltungsgerichts Oldenburg sind allerdings durch ihre eigene Rechtsprechung massiv gefährdet. Entgegen der von der KMK-Konferenz 2003 ausdrücklich hervorgehobenen Bedeutung von Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zur Prävention von Fehlentwicklungen sehen die Richter Dr. Homb..., Bra... und Kei... ein Auskunftsrecht für Eltern nach § 55 Abs. 2 und 3 NSchG nur für gefährdete „schlechte“ Schüler, obwohl es in den vorgenannten NSchG heißt:

Zitat:
"dass Problemstellungen frühzeitig mit den Eltern bewältigt werden sollten."

Nach Ansicht des VG-Oldenburg muss das Kind aber offensichtlich erst in den Brunnen gefallen sein.

Dieser rechtlichen Vorgabe der Richter/-innen beim Verwaltungsgericht Oldenburg wollen sich nunmehr auch Ärzte anschließen. Sie wollen sich gegenüber Richtern/-innen - speziell beim Verwaltungsgericht Oldenburg - ganz im Sinne ihrer Rechtsprechung verhalten und ihnen zukünftig erst die ganze Wahrheit über ihre Krankheit sagen, wenn es schon zu spät ist.

Kenneth Starr, 61, Rektor der juristischen Fakultät der christlichen Universität Pepperdine in Malibu, USA, stellt dazu fest: „Richter dürfen nie arrogant sein. Richter haben Macht. Macht ist die Möglichkeit, verantwortungsvoll zu dienen. Sie muss mit größter Sorgfalt und größter Umsicht eingesetzt werden. Zur Macht gehören Bescheidenheit und Selbstzweifel. Wer mächtig ist, darf sich selbst nicht zu ernst nehmen und muss vorurteilsfrei sein.

Da haben einige Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg offenbar noch einen weiten Weg vor sich.

Autor:

Birgit Cloppenburg aus Dortmund-City

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