Neue Spielregeln für Musik in der Dortmunder Innenstadt

. Auch für die erfolgreiche Klavier-Mitmach- und Benefiz-Aktion „Spiel mich“ des Cityrings soll die geplante Verbotszone in der City gelten. | Foto: Archiv
  • . Auch für die erfolgreiche Klavier-Mitmach- und Benefiz-Aktion „Spiel mich“ des Cityrings soll die geplante Verbotszone in der City gelten.
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Für die einen gehört sie zur lebendigen Großstadt, andere sind genervt: Straßenmusik kommt nicht bei jedem gut an. Der Verwaltungsvorstand der Stadt schlägt vor, einen Bereich der Fußgängerzone zu einer straßenmusikfreien Zone zu erklären. Außerhalb dieses Bereichs sollen die aktuellen Spielregeln unverändert weiter gelten. Dieser Vorschlag wird jetzt an die Ausschüsse weitergeleitet.

Derzeit darf beginnend mit der vollen Stunde jeweils nur eine halbe Stunde lang auf der Straße musiziert werden, danach ist der Standort zu wechseln, der mindestens 150 Meter entfernt sein muss. Wo Veranstaltungen stattfinden, ist Straßenmusik nicht erlaubt und auch elektronische Verstärker und Tonwiedergabegeräte dürfen nicht verwendet werden.
Seit der Einführung dieser Spielregeln im Mai 2015 sind die Beschwerden über Straßenmusik in der City zurückgegangen. Nach wie vor beklagen jedoch besonders Anlieger des Westenhellwegs über Lärmbelästigungen durch Straßenmusik.

Verbotszonen am Westenhellweg geplant

Dies haben Umwelt- und Ordnungsverwaltung zum Anlass genommen, den Umgang mit Straßenmusik in der City erneut zu modifizieren. Hierfür wurden sieben denkbare Regelungsvarianten zur Straßenmusik geprüft und abgewogen. Zur Befriedung häft es die Verwaltung für sinnvoll, einen bestimmten Bereich des Westenhellweges nebst Seitengassen und Passagen zu einer straßenmusikfreien Zone zu erklären.
Denn die Bebauung am Westenhellweg verstärkt den Schall und er ist wegen der vielen Passanten bei Musikern besonders beliebt.

Verdrängung und Kontrollen

Beobachtet werden soll, ob dadurch eine Verdrängung der Straßenmusiker zu anderen Standorten erfolgt und diese dann überlastet. Auch bleibt abzuwarten, ob das Verbot akzeptiert wird. Beides wird einen erhöhten Kontrollaufwand der Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft nach sich ziehen.
Außerhalb der Verbotszone gelten die aktuellen Spielregeln unverändert weiter, da diese leicht und unkompliziert zu überprüfen und rechtssicher gestaltet sind. Zudem bieten sie eine größtmögliche Flexibilität und bedarfsorientierte Eingriffsmöglichkeiten im Falle von Beschwerden.

Diese Zonen sollen musikfrei bleiben:

- Westenhellweg, ab Einmündung Martinstraße bis Kreuzung Brückstraße/Markt
- Markt bis Einmündung Schuhhof
- Einmündungen der Straßen: Kolpingstraße, Petergasse Mönchenwordt, Lühringhof, Hansastraße, Platz von Netanya bis Corsopassage, Am Trissel und Salzgasse
- Potgasse bis Einmündung Silberstraße
- Corso- und Krügerpassage komplett Verbotszone:

Zum den geplanten Verbotszonen nehmen die Grünen Stellung:

Zur von der Verwaltung vorgeschlagen Verbotszone für Straßenmusik äußert sich

„Straßenmusik und Kleinkunst gehören zu einer weltoffenen Großstadt wie Dortmund dazu wie das Grillen im Park, die vielen Straßencafés oder Treffpunkte im öffentlichen Raum. Ein gut funktionierendes Stadtzentrum profitiert von seiner Vielfalt und Lebendigkeit, hier wird gewohnt, gearbeitet und die Freizeit verbracht. Wenn alles auf engem Raum zusammenkommt, kann das immer auch zu Konflikten führen. Und die müssen dann auch gelöst und geregelt werden, aber ohne gleich ganze Bereiche wie zum Beispiel die Straßenmusik auszuschließen", meint Svenja Noltemeyer, Sprecherin der Grünen im Ausschuss für Bürgerdienste. 

Die jetzige, seit fast drei Jahren geltende Regelung für Straßenmusik in der Innenstadt werde auch in den meisten anderen Städten in NRW so praktiziert. Auch die Verwaltung selber habe sie vor knapp drei Jahren als sinnvoll und ausreichend bezeichnet. Und die Regelung habe ja anscheinend auch Wirkung gezeigt: Nach Aussage der Verwaltung in ihrer jetzigen Vorlage habe es eine deutliche Verbesserung der Situation und einen Rückgang der Beschwerden gegeben.
Es sei schon merkwürdig, dass man den gesamten Westenhellweg zur Verbotszone erklären wolle. "Dortmund wäre damit nach unseren momentanen Erkenntnissen die erste Großstadt in NRW, die für einen großen innerstädtischen Bereich Straßenmusik komplett verbietet. Aus unserer Sicht ist das nicht unbedingt das, womit Dortmund überraschen sollte", sagt Svenja Noltemeyer und fügt hinzu: "Wir würden uns stattdessen wünschen, dass in anderen Bereichen von Lärmbelästigung zum Beispiel durch Straßenverkehr ähnlich rigoros gedacht und gehandelt würde."  
Die Grünen befürchten zudem, dass der Vorschlag der Verwaltung letztendlich das komplette Verschwinden der Straßenmusik in der Innenstadt bedeuten kann. Denn die übrig bleibenden Straßen und Plätze seien für Straßenmusiker nicht unbedingt attraktiv. Oder wer sollte ernsthaft nachmittags auf dem Hansaplatz musizieren? vorstellen.“

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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