Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in Dortmund

Wichtige Nachrichten für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld.
Seit dem 01.08.2018 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Diese sind je nach Personenzahl im Haushalt von 20 bis knapp 50 Euro gestiegen. 

Sie sind betroffen oder an den Aktualisierungen interessiert?
Mehr lesen Sie auf der Seite des Mietervereins Dortmund.

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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