Mieterverein Dortmund zum Sparplan des Kämmerers: Geplante Grundsteuer-Erhöhung um 18,5 % wäre sozial unausgewogen und ungerecht!

Rathaus Dortmund

Am heutigen Donnerstag berichten die Ruhr-Nachrichten über die Rote-Liste von Stadtkämmerer Jörg Stüdemann, die Ausgabensenkungen und Einnahmenerhöhungen enthält.

Zur vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer von 540 auf 640 Prozentpunkte (Steigerung um 18,5 %) nimmt der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Stellung. Insbesondere stellt die Mieterschutz-Organisation klar, wen die Grundsteuererhöhung trifft und welche tatsächlichen Mehrbelastungen auf verschiedene Mietergruppen zu kommen würden.

Die Grundsteuern sind umlagefähige Betriebskosten, Vermieter geben diese Kosten in vollem Umfang an ihre Mieter weiter. Die Grundsteuerbelastung von Mietern und Eigentümern unterscheidet sich dabei nur geringfügig, maßgeblich sind das Alter des Gebäudes, ggf. der Modernisierungsstand und insbesondere die Wohnfläche. Dies wird durch die Beispiele des Mietervereins Dortmund deutlich.
Dabei gibt es eine erhebliche Bandbreite bei der tatsächlichen Kostenhöhe. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Nutzers spielt „im System“ der Grundsteuer keine Rolle. Letztlich sind Mieterhaushalte sehr unterschiedlich betroffen. Bei den ausgewerteten Beispiel-Haushalten würden die jährlichen Erhöhungen ab 2015 zwischen 24 und 64 Euro liegen.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des Mietervereins unter:
www.mieterverein-dortmund.de

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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