Maskenpflicht in Dortmund gilt nur noch in der Fußgängerzone
Lockerung in der Innenstadt

Nicht mehr innerhalb des gesamten Dortmunder Wallrings, sondern nur noch in Fußgängerbereichen gilt jetzt die Maskenpflicht.
  • Nicht mehr innerhalb des gesamten Dortmunder Wallrings, sondern nur noch in Fußgängerbereichen gilt jetzt die Maskenpflicht.
  • hochgeladen von Antje Geiß

Vereinheitlicht wurde in Dortmund jetzt die Maskenpflicht angesichts des sinkenden Inzidenzwertes. "Die neue Coronaschutzverordnung gilt eine Woche, die Allgemeinverfügung haben wir um eine Woche verlängert", sagt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen. "Wir haben von 9 bis 20 Uhr die Maskenpflicht vereinheitlicht und beschränken uns im Wallring auf die Fußgängerzonenbereiche", erklärt er die neue Regelung. 
"Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auch deutlich mehr Maske darüber hinaus getragen wird. In Schlangen vor Geschäften sowieso", fügt er hinzu. Es gebe in Dortmund eine sinkende Zahl von Neuinfektionen in der Pandemie. Die Inzidenz liegt bei 44. "Wir können den Menschen nur raten auch außerhalb Maske zu tragen. Jeder der Maske trägt, verbessert den Schutz", sagt Dahmen.

Essen abseits der Einkausstraße 

Und er stellt klar: Die Maskenpficht gilt jetzt nur noch für Fußgängerzonen, für Mischverkehrsflächen, wie die Silberstraße nicht. Denn es brauche eine klare Abgrenzung. Wer etwas an einem Imbiss kaufe und verzehren wolle, müsse sowieso 50 Meter weiter gehen. Nun könne auch abseits der Einkaufsstraße die Maske abgesetzt und gegessen werden.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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