Linke empfielt Sierau keine Verjährung eintreten zu lassen

14. August 2012: Pressemitteilung von Utz Kowalewski -

Die Wahlwiederholung kostet viel Geld.

Der Fraktionsvorsitzende von DIE LINKE im aufgelösten Rat, Utz Kowalewski, empfiehlt Oberbürgermeister Sierau in der Frage des Regressanspruches gegenüber dem Ex-Oberbürgermeister Langemeyer und der ehemaligen Kämmerin Uthemann auf gar keinen Fall einen Zustand eintreten zu lassen, in dem mögliche Verjährungsfristen überschritten werden könnten.

„Es gab klare Ansagen, dass die Verjährungsfristen durch Verwaltungshandeln in jedem Falle gewahrt werden. Auf dieses Wort vertrauen wir. Ansonsten könnten Regressansprüche, ausgedrückt durch den Rat der Stadt, ja auch durch Unterlassen vom ehemaligen Oberbürgermeister auf den aktuellen Oberbürgermeister übergehen. Dem sollte Herr Sierau sich nicht aussetzen. Alles weitere kann dann der neu gewählte Rat der Stadt entscheiden“, so Kowalewski.

Es sei letztlich unklug sich des Verdachtes der Kumpanei auszusetzen, wenn eine Entscheidung über die kritischen Daten hinaus verschleppt würde. Allerdings sei es menschlich nachvollziehbar das Sierau es schwer falle seinen ehemaligen Menthor Langemeyer vor Gericht zu bringen. Daher habe DIE LINKE kein Problem damit, wenn sich die Politik nach der Wahl mit dem Vorgang befasst und dann erst die entgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft.

Autor:

Renate Kowalewski aus Dortmund-Ost

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