Letzte Urteile im HirschQ-Prozess

Am Dortmunder Landgericht wurden heute am 7. Mai 2014 im Saal 24 die beiden letzten Angeklagten des Hirsch-Q Prozesses verurteilt.

Da beide Angeklagten aufgrund gescheiteter Revisions-Anträge aus anderen Gerichtsverfahren eine Freiheitsstrafe zu erwarten hatten, wurden ihre Verfahren bei der bisherigen Urteilsverkündung des Hirsch-Q Prozesses am 30 Mai abgetrennt. Neben zahlreichen Beobachtern der Urteilsverkündung fanden sich auch einige Prozessbeobachter der rechten Szene wie einige bisher verurteilte Personen aus dem Hirsch-Q Prozess auf den Besucherplätzen.

Die beiden Angeklagten Herr K. und Herr G. wurden heute vom Dortmunder Landgericht zu Haftstrafen verurteilt.

Herr K. erhielt eine Haftstrafe von sechzehn Monaten, das Gericht sah seine Beteiligung am Übergriff auf die Gaststätte Hirsch-Q als erwiesen an. Der Angeklagte Herr K. fiel während der Urteilsverkündung immer wieder durch deutliche Gesten auf, die die Ablehnung der Ausführungen des Gerichtes und die Begründungen seiner Verurteilung zum Ausdruck brachten.

Sollte das Urteil des Landgerichtes Dortmund rechtskräftig werden, so erwartet den Angeklagten Herrn K. neben den 16 Monaten Freiheitsstrafe aus dem Hirsch-Q Prozess eine weitere Freiheitsstrafe aus dem Revisionsverfahren von einundzwanzig Monaten. Es wurde jedoch vom Gericht keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

Bei dem zweiten Angeklagten Herrn G. wurde das Jugendstrafrecht angewandt, da er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Das Gericht verurteilte den Angeklagten Herrn G. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Das Gericht blieb dabei etwas unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamtstrafe, gab dem Angeklagten jedoch deutlich zu verstehen, dass es trotz seines Wegzuges aus Dortmund einen hohen Erziehungsbedarf bei dem Angeklagten sehe.

Der Angeklagte Herr G. nahm das Urteil sichtlich emotional berührt zur Kenntnis.

Noch vor der Urteilsverkündung hatten die Verteidiger der Angeklagten aufgrund der anzuzweifelnden Zulässigkeit, Verwertbarkeit und Aussagekraft des Überwachungsvideos als Beweismittel, im Zweifel für den Angeklagten, einen Freispruch gefordert.

Abzuwarten bleibt, ob die neun Angeklagten des Hirsch-Q Prozesses die Urteile als rechtskräftig anerkennen oder aber in Revision gehen werden.

Quelle: Blog Demokartie und rechte Gewalt

Autor:

Fritz Schmidt aus Dortmund-City

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