Lebenshilfe/Sterbehilfe – Gesetze in der Beratung

Abwägung:
Das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung am Lebensende
Die Pflicht der Gesellschaft das Leben jedes Menschen zu schützen

In diesem Sommer berät der Deutsche Bundestag über zwei Gesetze. Es geht um Sterbehilfe und die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung; zwei Themen, die sich überlappen. Anfang November 2015 sollen die abschließenden Abstimmungen erfolgen.

Laut Umfragen steht ein wachsender Teil der deutschen Bevölkerung der aktiven Sterbehilfe positiv gegenüber und würde sich wünschen, diese zum Beispiel im Falle einer schweren Krankheit in Anspruch nehmen zu können. Aktive Sterbehilfe bedeutet die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch hin. Sie ist in Deutschland verboten, woran sich ziemlich sicher nichts ändern wird.

Straffrei ist dagegen die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid), wenn das Opfer seinen Tod selbst herbei führt, ihm also lediglich zum Beispiel ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird.
Unter Umständen kann man aber wegen unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen werden, wenn man beim Suizid anwesend ist. Und auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt kann dem Helfer möglicherweise angelastet werden.

Manche Menschen, die die gewünschte Unterstützung am Lebensende hier in Deutschland nicht erhalten, wenden sich an Sterbehilfevereine in der Schweiz. Im Bundestag wird die Möglichkeit diskutiert, organisierte Suizidhilfe in Deutschland zu verbieten, wofür sich vermutlich eine Mehrheit findet. Es gibt aber auch Abgeordnete, die vor einem Verbot warnen und stattdessen strenge Kontrollen solcher Sterbehilfeorganisationen vorschlagen.

Eine zentrale Frage in der Diskussion ist, unter welchen Bedingungen ein Mensch über sein Lebensende selbst bestimmen darf. Als Voraussetzung wird angesehen, dass es sich bei dem Wunsch aus dem Leben zu scheiden um eine freiwillige Entscheidung handelt.
Nur: Wann ist eine Entscheidung freiwillig?
Grundvoraussetzung dazu ist die Fähigkeit des Betreffenden, seine Situation, die Handlungsmöglichkeiten und die daraus folgenden Konsequenzen zu verstehen. Diese Einwilligungsfähigkeit dürfte gerade bei schwerstkranken älteren Menschen manchmal schwer einzuschätzen sein. Und wie ist mit dem Sterbewunsch eines Patienten umzugehen, der in der Vergangenheit einmal eine psychiatrische Diagnose hatte, von der Krankheit aber genesen ist?

Einen von außen unbeeinflussten eigenen Willen gibt es nicht.
Sterbehilfevereine könnten den „Tod auf Bestellung“ gesellschaftsfähig machen. Der Druck auf Alte und Kranke könnte steigen, einen Sterbewunsch, den sie eigentlich nicht verspüren, zu äußern, lediglich weil sie ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen. Hier sehen die Befürworter eines Verbotes des assistierten Suizids die Gefahr.
Hilfsbedürftige wollen möglicherweise sterben, weil sie befürchten, einer gewinnorientierten Pflege in einem Heim ausgesetzt zu werden. Gesellschaftliche Bedingungen und Pflegezustände, die signalisieren und sicherstellen, dass auch ein in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkter Mensch wertvoll ist und nicht nur als Kostenverursacher gesehen wird, würden in solchen Fällen dem Todeswunsch entgegenwirken.
Viele Menschen haben aus Angst vor einem qualvollen Tod den Wunsch, zu einem von ihnen als richtig empfundenen Zeitpunkt aus dem Leben zu scheiden. Theoretisch hat jeder Sterbende in Deutschland Anspruch auf professionelle Begleitung. Ob er sie tatsächlich erhält hängt auch vom Wohnort ab, denn das Netz der Hospiz- und Palliativdienste ist großmaschig.

Eine Verbesserung der Palliativversorgung kann Ängste im Zusammenhang mit dem Sterben abbauen. Aber verschwindet damit jeder Wunsch nach einem assistierten Suizid? Eine gute Pflege und Versorgung Schwerstkranker sowie Sterbender und die Option auf Sterbehilfe widersprechen sich nicht. Vielen Menschen gäbe es ein gutes Gefühl, falls von ihnen gewünscht, zum Beispiel eine Pille bekommen zu können, die gegebenenfalls von einem Leben befreit, das nicht mehr als lebenswert empfunden wird. Wer gewohnt ist, autonom zu handeln, lässt sich auch am Lebensende ungern die Fäden aus der Hand nehmen.

Was als lebenswert angesehen wird, ist individuell verschieden. Kann jemand, der sein Leben trotz der Amputation seiner beiden Beine genießt, von einem anderen Menschen, der lediglich ein Bein verloren hat, erwarten, dass dieser mit seiner Situation zufrieden ist? Wer kann über das von anderen empfundene Leid urteilen?

Wer soll es machen?
Für einen Angehörigen kann es wegen der emotionalen Verbundenheit sehr belastend sein, als Helfer bei einem Suizid zu fungieren. Möglicherweise plagen ihn noch Jahre später Schuldgefühle, obwohl er dem ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen nachgekommen ist. Andererseits leiden Familienmitglieder oft über lange Zeit mit ihrem schwerstkranken Angehörigen mit. Auch daraus kann der Wunsch entstehen, dem eigenen Leben ein Ende setzen zu wollen, sollte man selbst in vergleichbare Lebensumstände kommen.
Die grundsätzliche Straffreiheit einer Selbsttötung oder deren Versuch sowie die Beihilfe dazu sollen nicht abgeschafft werden.

Und was ist mit den Ärzten? Die Beihilfe zum Suizid widerspricht der Berufsordnung der Landesärztekammern. Assistiert ein Arzt bei einer Selbsttötung, verstößt er gegen diese, macht sich aber nicht strafbar. Es gibt Ärzte, auch unter den Palliativmedizinern, die zu einer Suizidunterstützung bereit sind. Es versteht sich von selbst, dass kein Arzt gegen seine Überzeugung zur Hilfe bei einem Suizid genötigt oder verpflichtet werden sollte.

Hat ein Patient sich dafür ausgesprochen, dass ihm Schmerzfreiheit wichtiger als eine Lebensverlängerung ist, darf der Arzt Medikamente geben, die unter Umständen in der Nebenwirkung zu einem früheren Tod führen. Auch der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bleibt straffrei, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Eine gute Möglichkeit dies zu regeln ist eine Patientenverfügung. Doch auch dazu gibt es kritische Stimmen. Solange noch beide Beine dran sind, erscheint der Verlust derselben vielleicht als unerträglich. Ist der Verlust tatsächlich eingetreten, ergibt sich möglicherweise eine andere Sichtweise auf die eigene Situation als vorher angenommen, sagen Skeptiker. Die Gefahr, sich bei der Einschätzung des eigenen Lebenswillens zu irren oder den Sterbewunsch eines anderen Menschen, egal wann und in welcher Form geäußert, falsch zu interpretieren, ist nicht aus der Welt zu schaffen.

Autor:

Sylvia Spiegel aus Dortmund-City

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