Konsequenzen aus dem Fall Envio
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen der Aufarbeitung des Falles Envio ihre hausinternen Untersuchungen durch die Innenrevision und die Disziplinarstelle beendet. Die Untersuchungen haben keine Hinweise auf korruptes Verhalten ergeben. Es gibt keinen Anlass für disziplinarrechtliche Maßnahmen. In einem Fall ist ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten
festgestellt und geahndet worden.
"In der Rückschau betrachtet war das Vertrauen in die Selbstüberwachung des Unternehmens falsch. Man muss dabei außerdem die Umstände berücksichtigen unter denen die Fehler geschahen", betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann.
"Entscheidend ist hier der Personalabbau von bis zu 40 Prozent im Überwachungsbereich der Umweltverwaltung. Die Umorganisation der Behördenstruktur, die damalige Denkweise "Privat vor Staat" und das damalige Prinzip "Genehmigung vor Überwachung" haben ihr übriges getan.
Außerdem stehen für ihn als Ergebnis der Aufarbeitung des Falles Envio folgende Schlussfolgerungen im Mittelpunkt: "Als Schwachstelle hat sich bei unserer Aufarbeitung der Vergangenheit der Umgang mit Beschwerden und die Wahrnehmung der Aufsicht herausgestellt. Dies ist ein zentraler Punkt in den Abläufen des Falles Envio, der uns nachdenklich stimmen muss und bei dem Handlungsbedarf besteht. Beschwerden sind ein Seismograph für Problemsituationen und potentielle Gefahrensituationen. Die Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bedeutung und die mögliche Tragweite von Beschwerden zu schärfen, ist eine notwendige Daueraufgabe", so der Regierungspräsident.
Die Entwicklung eines neuen Beschwerde- und Aufsichts Managements hat für ihn daher Priorität. Die risikobasierte Überwachung von Unternehmen ist dabei ein wesentlicher Baustein. So werden Betriebe nunmehr gezielt nach ihrem Gefährdungspotential erfasst. Anhand der so festgelegten Prioritäten erfolgen Überprüfungen und Besichtigungen. Insbesondere Betriebe mit hohem Gefährdungspotential, die durch Mängel aufgefallen sind, müssen mit unangemeldeten Überprüfungen rechnen. Die Zertifizierung eines Betriebes schließt eine Kontrolle ausdrücklich nicht aus. Festgestellte gravierende Mängel werden mit dem zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln geahndet. Für den Bereich des Arbeitsschutzes wurde bereits ein neues landesweit geltendes Beschwerdemanagement entwickelt.
Die Schulung und weitere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Umgang mit Beschwerden wird fester Bestandteil der Fortbildungsarbeit. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, und Kammern wird bei der Bearbeitung von Beschwerden verstärkt.
"Ich bin betroffen, von den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter von Envio und das Umfeld des Unternehmens. In vielen Gesprächen ist mir das Leid persönlich sehr nahe gebracht worden. Ich bedaure, dass die Bezirksregierung nicht durch frühzeitiges Handeln dieses Leid verhindert hat."
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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