IHK zu Dortmund begrüßt neue Pauschale von 2000 Euro als Zuschuss für Lebenshaltungskosten
Klarheit für Freiberufler und Solo-Selbständige
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gestern verkündet und es gilt für bereits bewilligte Anträge.
Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund, begrüßt diese Entscheidung: „Jetzt haben die vielen Selbstständigen aus Kreativ- und Dienstleistungsberufen, wie zum Beispiel auch Taxiunternehmen, endlich Klarheit.
Viele haben keine Betriebsmittel
Viele dieser Selbstständigen haben gar keine Betriebsmittel, für die sie die Soforthilfen einsetzen könnten. Dass diese Regelung auch für Künstler gilt, ist ebenfalls eine gute Nachricht. Gerade die Kultur- und Kreativwirtschaft macht einen großen Teil der Attraktivität unserer Region aus und ist somit für die gesamte Wirtschaft relevant. Jetzt hoffen wir, dass die neuen Regelungen ohne bürokratischen Aufwand und klar verständlich umgesetzt werden.“
Soforthilfe vollständig benötigt
Voraussetzung ist, dass die Soforthilfe im März oder April und gleichzeitig keine Grundsicherung (ALG II) beantragt wurde. Solo-Selbständige, die das Sofortprogramm für Künstler in Anspruch genommen haben, sind ausgeschlossen. Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüllung-Anleitung.
Corona-Hotline hat Antworten
Die Corona-Hotline der IHK zu Dortmund unter Tel. 5417-444 ist weiterhin von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr, und Freitag bis 15 Uhr zu erreichen. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige sowie Auszubildende bekommen darüber wichtige Informationen rund ums Thema Coronavirus, etwa zu Finanzierungsfragen. Informationen rund ums Thema Coronavirus und dessen Auswirkungen für die Wirtschaft hat die IHK bereits seit mehreren Wochen auf ihrer Internetseite unter www.dortmund.ihk24.de/coronavirus gebündelt. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Autor:M Hengesbach aus Dortmund-City |
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