Klageflut ebbt langsam ab

Die Präsidentin des Sozialgerichts Anita Schöneborn präsentierte Zahlen  zu den anhängigen Verfahren. | Foto: Archiv
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Mit der Einführung der Hartz IV-Regelungen kam es zu einem deutlichen Anwachsen der Klagen vor den Sozialgerichten.
Im vergangenen Jahr konnte das gericht in Dortmund erstmals einen leichten Rückgang der Klageeingänge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende von minus 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr feststellen. Von insgesamt 17972 Klageeingängen beim Sozialgericht betrafen 5675 die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Präsidentin des Sozialgerichts, Anita Schönenborn dazu: „Ob der Klagerückgang im Hartz IV-Bereich von Dauer sein wird, bleibt abzuwarten. Denn in einzelnen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg wie dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Hochsauerlandkreis ist es nochmals zu deutlichen Steigerungen der Klageeingänge gekommen. Vermehrt geklagt wird auch gegen die Deutsche Rentenversicherung (2011: + 9,3 Prozent). Streitgegenstände sind vor allem Renten wegen Erwerbsminderung und Rehabilitationsleistungen.“
Schönenborn betont: „Ingesamt bleibt das Sozialgericht Dortmund dringend auf personelle Unterstützung angewiesen. Gründe sind die hohen Bestände. 23085 anhängige Verfahren gab es zum Jahresende, das macht pro Richter 472 Verfahren, und eine weiter ansteigende durchschnittliche Verfahrenslaufzeit von 15,2 Monaten. Erfreulicherweise wirken seit Mitte letzten Jahres drei abgeordnete Zivilrichter an dem langsam beginnenden Bestandsabbau der Verfahren mit. So konnten die Bestände 2011 um 2,2 Prozent verringert werden.“ Die Gerichtspräsidentin berichtet auch über einen besonderen Service des Sozialgerichts Dortmund: So werde jede vierte Verhandlung wohnortnah in auswärtigen Sitzungssälen u.a. in Siegen, Arnsberg, Hagen und Bochum durchgeführt.
Pressesprecher Ulrich Schorn ergänzt, dass Hartz IV-Verfahren im siebten Jahr nach Einführung der entsprechenden Gesetze eine hohe Erfolgsquote aufwiesen (44 Prozent voller bzw. teilweiser Erfolg). Betroffen seien Bescheide der Grundsicherungsbehörden insbesondere zur Angemessenheit von Wohnkosten, Anrechnung von Einkommen und Verhängung von Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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