Keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis

Noch immer gibt es keine Rechtssicherheit bei den Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis. Obwohl seit Jahren etliche Klagen zum „schlüssigen Konzept“ anhängig sind, packt offensichtlich kein Richter dieses heiße Eisen an.

Zum 01.01.2014 hatte das Jobcenter Märkischer Kreis die Vorgaben für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft abgesenkt. Nur wenige Monate später folgte die Anpassung der Grundsicherung. Die neuen Vorgaben wurden mit einem Gutachten der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ begründet und führten viele Betroffene in zusätzliche finanzielle Probleme.

Diese ungeprüften Kürzungen im Märkischen Kreis fanden dann am 11.11.2015 eine Fortführung in einer „Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013“. Aktuelles Datenmaterial wurde nicht recherchiert.

Zuständigkeit des Sozialgerichts Dortmund

Am 25.01.2014 gab es im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmund nicht ein einziges gerichtsfestes „schlüssiges Konzept“. Aber die Medien berichteten: Hilfeempfänger bangen um ihr Heim

Städte:
Bochum - kein schlüssiges Konzept
Dortmund - IFG-Anfrage: keine Auskunft
Hagen - IFG-Anfrage: keine Auskunft
Hamm - kein Urteil zum aktuellen Konzept bekannt

Kreise:
Olpe - kein schlüssiges Konzept
Siegen-Wittgenstein - kein schlüssiges Konzept
Soest - bisher nicht gerichtlich überprüft
Unna - "Bisher nicht Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren"
Ennepe-Ruhr-Kreis – IFG-Anfrage: keine Auskunft
Hochsauerlandkreis - kein schlüssiges Konzept, S 62 SO 444/14, 19.02.2016
Märkischer Kreis - seit Jahren etliche Klagen anhängig
beispielklagen.de

Betroffen sind alle Leistungsberechtigten, die Anteile der Kosten der Unterkunft aus eigener Tasche aufstocken müssen. Bereits minimale Eigenanteile an der laufenden Miete, können bei den Jahresabrechnungen der Nebenkosten das Existenzminimum weiter unterlaufen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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