Eltern fordern Corona-Pooltests, Abstand und Kernbetreuung statt Maskenpflicht an Schulen
Katalog mit Wünschen an Ministerin Gebauer
Elternvertreter, darunter auch die Vorsitzende der Dortmunder StadtEltern, Anke Staar, als Vorsitzende der Landeselternkonferenz, fordern von NRW Schul-Ministerin Yvonne Gebauer bis zum Monatsende Alternativmodelle zur Maskenpflicht in Schulen. An den weiterführenden Schulen wünschen sich die Eltern einen wöchentlichen Corona-Pooltest in festen Lerngruppen in den Schulen. Außerdem fordern sie die Gewährleistung einer Kernbetreuung von 1.- bis 6-Klässlern.
Zu den Wünschen und Forderungen der Elternverbände zählen nach einer intensiven Debatte über die Möglichkeiten, wie Schüler angesichts der Pandemielage beschult werden können:
1. Wünsche zur sofortigen Umsetzung:
- Insgesamt eine übersichtliche Tabelle (Risikogruppen, Maskenpflichten und Freiheiten, Abstand, Präsenzrecht, Belüftung, Regeln zur klaren und einfachen Übersicht für alle Anwender, insbesondere Lehrer, wenn notwendig für jede Schulform
2. Infektionsschutz:
- Die aktuelle Maskenpflicht wird nur aufgrund der Nichteinhaltung der Abstandsregelungen bis Ende August hingenommen, bis dahin müssen Alternativmodelle mit Abstandsregeln schulindividuell abgestimmt werden.
- Möglichst tägliche Beschulung, mindestens alle zwei Tage
- Wenn nicht anders möglich soll stundenreduziert unterrichtet werden.
- Unterricht darf nur in ausreichend belüfteten Räumen stattfinden.
- Der Unterricht muss so organisiert werden, dass die anderen Infektionsschutzmaßnamen eine Maskenpflicht überflüssig machen.
- Das Infektionsrisiko für Kinder ist bei allen Maßnahmen zu beachten.
3. Testen:
- An den weiterführenden Schulen soll ein wöchentlicher Pooltest in den festen Lerngruppen,
- inklusive Personal, durchgeführt werden.
- Vor der Umsetzung des wöchentlichen Pooltests soll ein Probetestverfahren an 20 Schulen stattfinden.
- In der Primarstufe sollen Pooltests bei den Beschäftigten durchgeführt werden.
- Das Testen soll in den Schulen erfolgen.
4. Unterrichtskonzepte
- Verschiedene Unterrichtsmodelle sollen unter der Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten sollen möglich sein.
- Wenn nötig, gilt es hybride Modelle (Präsenz/Lernen auf Distanz) anzuwenden.
- Neben den bisherigen Anstrengungen eine digitale Infrastruktur in den Schulen bereitzustellen, braucht es eine klare Rahmenvorgabe bezüglich der Verwendung der digitalen Medien und entsprechender pädagogischer und didaktischer Konzepte.
- Gewährleistung einer Kernbetreuung (mindestens für die 1. bis 6. Klassen / für Kinder mit sonderpädagogischer Förderbedarf darüber hinaus).
- Verstärkte Nutzung außerschulischer Lernorte um die Einhaltung von Abständen zu vereinfachen oder zu ermöglichen.
Politische Entscheidung für eine digitalisierte Schule
- Die konkrete Umsetzung der Vision einer Schule in einer zunehmend digitalisierten Welt soll in einer Enquete-Kommission zum Thema „Eine auf den Menschen bezogene Bildung in einer zunehmend digitalisierten Welt“ entwickelt werden.
- Digitale Endgeräte für alle Beteiligten müssen durch den Schulträger gehostet und gewartet werden.
- Digitale Endgeräte sind Lernmittel und unterliegen der Lernmittelfreiheit.
5. Abschlüsse/Lernzielerreichung
- Schaffen von Alternativen zu zentralen Prüfungen.
- Die Beschulung der anderen Jahrgänge darf nicht unter den Prüfungen der Abschlussjahrgänge leiden.
- Eventuelles Abrücken vom Dogma der Standardsicherung für das laufende Schuljahr.
- Flexiblere Gestaltung von Lernabschnitten und Leistungsbewertungen durch die Schule (bei Corona bedingten Beeinträchtigungen des Schulbetriebs)
- Negative Bewertung der Leistung für Schüler für den Distanzunterricht nur bei offensichtlicher Leistungsverweigerung solange keine verbindlichen Standards vorliegen.
- Ganztag / zusätzliche Schulangebote
Schule ist mehr als Lernen
Rhythmisierter Ganztag, der den Kindern Halt und Struktur im Tagesablauf gibt
Einbindung außerschulischer Lernorte, Ressourcen und kommunaler Angebote
Die kreative Auswahl an Lernorten ((Freilicht-)Museen,…)
6. Auch an Schüler mit Behinderungen und mit Förderbedarf denken
7. Mitwirkungsrechte
Es muss deutlich an die Schulen kommuniziert werden, dass auch und gerade unter Pandemiebedingungen die im SchulG festgeschriebenen Mitwirkungsrechte einzuhalten sind.
Zu den Unterzeichnern zählen:
- Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V.
- Andrea Heck (Vorsitzende) Elternverein Nordrhein- Westfalen e.V.
- Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)
- Behrend Heeren (Vorsitzender) Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule– Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)
- Andrea Honecker (Vorsitzende) Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) im Erzbistum Köln e.V.
- Sebastian Sdrenka (Vorsitzender) Landeselternschaft Grundschulen NW e.V. (LEGS)
- Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
- Tanja Speckenbach (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V.
- Ralf Radke (Vorsitzender) Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V (LEIS NRW e.V.)
- Jutta Löchner (Vorsitzende) Landeselternschaft der Gymnasien e.V.
- Martin Schulte (Bildungspolitischer Sprecher) DGhK-Regionalvereine in NRW
- Eva Thoms (Vorsitzende) Mittendrin e.V.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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