Jobcenter Märkischer Kreis nach 9 ½ Jahren Rechtsstreit zur Zahlung verurteilt
Mit Urteil vom 31.03.2014 entschied das Sozialgericht Dortmund in dem Verfahren Az.: S 40 (28, 23) AS 70/09 zugunsten der Klägerin und verurteilte das Jobcenter Märkischer Kreis zur Neubescheidung über einen Leistungsanspruch aus dem Jahr 2005!
Nach 9 1/2 Jahren oder 3358 Tagen; nach einer Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrug gegen den damaligen Leiter der Widerspruchstelle; einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Leistungssachbearbeiter und zwei "Gegen-Strafanzeigen" mit drei Verhandlungstagen gegen den Seitenbetreiber von www.beispielklagen.de , konnte am 09.02.2015 endlich ein weiterer Zahlungseingang in Höhe von 1551,82 € registriert werden. Die Auszahlung erfolgte jedoch erst nach Androhung der Zwangsvollstreckung.
Fehlurteile
Damit sind die per Strafanzeige erhobenen Anschuldigungen wegen "falscher Verdächtigung in zwei Fällen, in einem Falle tateinheitlich mit übler Nachrede“ der Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis durch überprüfbare Fakten und Richterbeschluss widerlegt!
Die Verurteilung erweist sich als Fehlurteil aufgrund falscher Behauptungen seitens des Jobcenters und unzureichender eigener Recherchen der Staatsanwaltschaft Hagen. Bundesgerichtshof, Beschluss Az.: 3 StR 517/15 vom 22.03.2016
„In Fällen des so genannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltend den Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und in wie weit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand“ (Selbst rechnen erforderlich: Betrug bei Sozialleistung) https://www.sokolowski.org/strafrecht/sozialleistungsbetrug-strafrichter/7312/
Private Dokumentation über Sozialklagen
Die hier nunmehr vorgelegte Beispielklage veranschaulicht das Zusammenwirken mehrerer (neun oder mehr) Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis über mehrere Jahre in dem Bemühen interne Beratungs- und Informationsfehler, sowie konkret bezifferbare Vermögensschädigungen zu vertuschen. So wurden einer Schülerin mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit im Jahr 2005 zunächst über ca. vier Monate sowohl Regelleistungen als auch anteilige Kosten der Unterkunft rechtswidrig, vollständig vorenthalten und gleichzeitig die Mutter zur Rückzahlung eines Mietanteils für die Tochter in Höhe von 198,98 € gedrängt.
Erst ein Bewilligungsbescheid vom 04.02.2015 korrigiert nach 9 1/2 Jahren fehlerhafte Bescheide aus dem Jahr 2005.
Wer es nicht glaubt:
Klage009
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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