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Jobcenter Märkischer Kreis kapituliert - Sanktion nach 3 Jahren aufgehoben

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Die rechtswidrige Sanktion gegen einen Iserlohner Erwerbslosen-Aktivisten kann als ein besonders krasses Beispiel der existenzvernichtenden Sanktionspraxis der Jobcenter dienen. Nur mit anwaltlicher Hilfe, Zähigkeit und Ausdauer konnte das Jobcenter Märkischer Kreis nach drei Jahren gezwungen werden seine Unrechtsposition aufzugeben. (02.11.2010 bis 28.02.2014)

Aufgeben ist keine Lösung für Betroffene

Frei nach dem Motto:
„Der Feind hat uns total umzingelt.“ - „Lass keinen von ihnen entkommen.“
hat der erfolgreiche Kläger seine Rechtsposition gegenüber der „Sozialbehörde“ verteidigt und damit ein weiteres Mal der verfassungswidrigen Sanktionspraxis die Maske heruntergerissen. Über Jahre hatte sich das Jobcenter hartnäckig geweigert, die rechtwidrige Leistungskürzung aufzuheben und das unterschlagene Geld, die existenzsichernden Leistungen, auszuzahlen. Vermögensschädigung durch eine „Sozialbehörde“!

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Der Weg durch die Instanzen

Ein quälend langer Weg durch verschiedene Widerspruchs- und Klageverfahren dokumentiert, wie das Jobcenter Märkischer Kreis Klagen provoziert.
(Widerspruch W 2698/10 (Verwaltungsakt), Widerspruch W 3028/10 Sanktionsbescheid), Widerspruch W 3251/10, Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 5489/10 ER (ER-Verfahren), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 6103/10 (Hauptsacheverfahren), Landessozialgericht NRW, Az.: L 6 AS 315/11 (ER-Verfahren), Landessozialgericht NRW, Az.: L 6 AS 316/11 (PKH-Antrag), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 468/11 (Verwaltungsakt), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 614/11 (Bewilligungsbescheid-Sanktion))

– Kostet ja nichts. Die persönliche Haftung der Verantwortlichen ist ausgeschlossen. Die Zeche zahlt der Steuerzahler. –

Ausgangspunkt der Klagen war ein rechtswidriger Ein-Euro-Job, der eine sozialversicherungspflichtige Stelle ersetzen sollte.
Im Sanktionsbescheid schrieb der Sachbearbeiter:
"Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde.
Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden."

Der Rechtsstaat scheint zu versagen

Der Klageführer suchte Unterstützer und wandte sich an Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler. Der Beirat des Jobcenters Märkischer Kreis wurde angeschrieben. Außerdem wurden Petitionen beim Land NRW und dem Bund eingereicht. Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde wird der Landrat angeschrieben und auch der Landesarbeitsminister von NRW, Guntram Schneider, wird über die Vorgänge beim Jobcenter Märkischer Kreis in Kenntnis gesetzt. Alles zunächst vergeblich.

Und selbst noch als in einem Erörterungstermin am 22.08.2013 der Vorsitzende Richter beim Sozialgericht Dortmund durchblicken ließ, dass die Arbeitsgelegenheit womöglich rechtswidrig sei, und dem Klageführer bereits aus dem Grund stattzugeben sei, weil der Ein-Euro-Job keine Förderung für den Klageführer darstellen könne, reagiert das Jobcenter nicht. Erst mit der Festsetzung eines Termins zur Hauptsacheverhandlung knickt das Jobcenter am 16.12.2013 ein.
Ein öffentlicher Termin mit Prozessbeobachtern, Jobcenter-Mitarbeiter im Zeugenstand, die sich nur blamieren können und ein rechtskräftiges Urteil, das muss vermieden werden.
Damit aber nicht genug. Die Auszahlung des Geldes bleibt aus. Erst nachdem am 21.02.2014 die Auszahlung telefonisch und unter Androhung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher angezeigt wird, reagiert das Jobcenter Märkischer Kreis.
Am 28.02.2014 werden auf dem Klägerkonto 323,10 € gutgeschrieben.
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Missbrauch von 1-Euro-Jobs

In den Jahren 2005-2012 wurden im Märkischen Kreis 49.467.612,61 €, also fast 50 Millionen € für nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt. Und nur 22% der Leistungen kam den Bedürftigen zu Gute. Mit 38,5 Millionen Euro wurden die Träger für die "Verwaltung der Arbeitslosen" gesponsert. Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit ist also lukrativ.
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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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