Jobcenter Märkischer Kreis bekämpft Unterstützer von Erwerbslosen

Am 25.02.2013 findet vor dem Sozialgericht Dortmund eine öffentliche Verhandlung gegen einen Erwerbslosenaktivisten aus Iserlohn statt.

Der Kläger wehrt sich gegen die Zurückweisung als Beistand in drei Fällen. Die Abweisungen erfolgten jeden Mal durch den Sachgebietsleiter Horst M. vom Jobcenter Märkischer Kreis mit der Begründung:

„Aufgrund Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen im Rahmen des am 04.1 1.2010 stattgefundenen Beratungsgespräches zwischen XXX XXX und deren zuständigen Fallmanagers haben Sie sich zum sachgemäßen Vortrag als ungeeignet erwiesen. Die Entscheidung beruht auf § 13 Abs. 6 SGB X.

Die von Ihnen erteilten Hinweise an XXX XXX waren in rechtlicher Hinsicht falsch und einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen XXX XXX und der ARGE Märkischer Kreis hinderlich.

Die Entscheidung, Sie als Beistand zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Sie wiegt vorliegend auch nicht erkennbar schwerer, als das öffentliche Interesse, an einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Hilfebedürftigen und Grundsicherungsträger.“

Der (ehemalige) Sachgebietsleiter hatte vor Jahren in einem anderen Beratungsgespräch in Gegenwart von zwei Beiständen des Vereins aufRECHT e.V. versucht einen Kunden mit den Worten einzuschüchtern:
"Was das Landessozialgericht NRW entscheidet, geht mir am Arsch vorbei."
– bindend für ihn sei nur die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Quelle

Es darf bestritten werden, dass diese „Rechtsauffassung“ dem Sozialrichter besser gefällt.

Sozialgericht Dortmund
Montag, 25.02.2013, 12:30 Uhr
44139 Dortmund, Ruhrallee 1-3
5. Etage, Saal 510
Az.: S 40 AS 1357/11

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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