Nachbesserungen für Kindertagespflegepersonen während der Corona-Pandemie gefordert
Hilfe für Tageseltern

Die CDU fordert mehr Unterstützung für Tageseltern. Denn - erkranken die Tagespflegepersonen selbst an Corona oder müssen sich in Quarantäne begeben, weil eines der Kinder oder die Familie eines Kindes an Corona erkrankt, dann werden insgesamt pro Jahr nur 20 Krankentage angerechnet.

„Ein nicht zu akzeptierenden Umstand, an dem dringend nachgebessert werden muss“, so der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Barrenbrügge. Er fordert, dass das Jugendamt Lösungen erarbeitet, damit Tageseltern - die aufgrund einer einzuhaltenden Quarantäne und/oder durch Selbsterkrankung am Corona-Virus ausfallen - weiterhin bezahlt werden und eine Anrechnung der Krankentage nicht stattfindet.

Hohes Erkrankungsrisiko

„Bereits von April bis Juli 2020 hatte die Stadt im ersten Lockdown im Nachhinein verkündet, anfallende Krankentage nicht anzurechnen. Nun hat sich die Situation erneut verschärft bzw. ist durch mögliche Virus-Mutationen noch kritischer geworden. Die Stadt unterstützt mittlerweile zig Vereine, gastronomische Einrichtungen etc. Wir fordern, dass auch Tageseltern – zumal die Gelder bereits im Haushalt eingestellt sind – Unterstützung erfahren. Denn, wenn Tageseltern aus einer Existenznot heraus weiter arbeiten, obwohl sie in Quarantäne müssten, dann wäre das das falsche Signal an die über tausend Tageseltern in Dortmund. Zumal das Risiko selbst an Corona zu erkranken mehr als doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der Bevölkerung - höher als bei Lehrern und höher als bei Pflegepersonal, wie eine Studie der AOK deutlich zeigt.“ So Barrenbrügge in seiner Begründung.

Erstattung auch rückwirkend gefordert

„Wir wünschen uns eine Erstattung von Krankentagen rückwirkend ab August 2020 und, dass diese während des Anhaltens der Corona- Pandemie ebenfalls erfolgt. Auch sollen die Tageseltern bei einer Quarantäne weiterhin ihre Bezüge erhalten. Bei der Lösungserarbeitung können die Städte Voerde und Alsdorf , die die Bezüge - sowohl bei Quarantäne und auch bei Ausfall durch Erkrankung mit Corona – weiter zahlen, als Vorbild dienen“, so Barrenbrügge abschließend.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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