Günstigen Wohnraum erhalten
Die Stadt hat zwei Satzungen zur Steuerung des Dortmunder Wohnungsmarktes beschlossen, um einem Abbau des Wohnungsangebotes entgegenzuwirken und eine ausreichende Versorgung von gering verdienenden Haushalten mit Sozialwohnungen sicher zustellen. Beide Satzungen werden an die Gremien zur Entscheidung weitergeleitet.
Das Land NRW hat mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum den Städten und Gemeinden geeignete Instrumente dafür zur Verfügung gestellt.
Besonders wirksam ist die Satzung zur Begründung von kommunalen Benennungsrechten im geförderten Mietwohnungsbau in Dortmund. Damit erhöht sich das zur Verfügung stehende Angebot an Sozialwohnungen. Denn die Vermieter von Sozialwohnungen müssen dem Amt für Wohnungswesen – zuständig für die Wohnraumvermittlung - alle freiwerdenden und zur Vermietung anstehenden Wohnungen melden. Dies ist notwendig, da von den rund 28.000 geförderten Mietwohnungen nur noch rund 4.500 Wohnungen gesetzlichen Benennungsrechten unterliegen.
Bei einer innerstädtischen Umzugshäufigkeit von rund 8 Prozent steigt die Zahl der für eine Vermittlung zur Verfügung stehenden Wohnungen von rund 360 auf rund 2.240 Wohnungen jährlich. „Wir können davon ausgehen, dass die Hälfte aller Dortmunder Haushalte einen Wohnberechtigungsschein erhalten könnten. Mir ist in diesem Zusammenhang außerdem wichtig, dass geförderter Wohnraum in jedem Stadtbezirk angeboten werden kann“, sagt Sozial- und Wohnungsdezernentin Birgt Zoerner.
Von der Satzung ausgenommen sind Vermieter, die freiwillig mit der Stadt Dortmund einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, in dem sie sich verpflichten, auch an der Wohnraumversorgung von besonders schwer zu vermittelnden Wohnungssuchenden mitzuwirken.
Nach Veröffentlichung der zweiten Satzung über den Schutz und Erhalt von Wohnraum in Dortmund ist es wieder wie vor dem Jahr 2006 verboten, Wohnraum ohne Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken, z. B. als Gewerbefläche oder Geschäftsraum zu nutzen. Ein besonderes Interesse hat die Stadt Dortmund an leerstehendem Wohnraum, der nach dem üblichen Übergangszeitraum von drei Monaten von den Eigentümern nicht wieder vermietet wird. Hier kann die Stadt mit der neuen Satzung gezielt auf die Vermieter einwirken, um den Wohnraum - ggf. nach einer erforderlichen Instandsetzung - dem Wohnungsmarkt wieder zu zuführen.
Birgit Zoerner freut sich über die neuen Satzungen: „Es ist gut, dass unser ’Instrumentenkasten’ für die Wohnraumversorgung gefüllt werden kann. Die sogenannte Zweckentfremdungssatzung gibt uns z. B. die Möglichkeit, auch wieder bei Wohnungsleerständen eingreifen zu können. Das war in den letzten Jahren nicht möglich.“
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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