Grundschule in Wohnortnähe
Der Landtag NRW verabschiedete am 7. November das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in NRW. Jetzt hat sich auch die Stadt mit den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung befasst. Die Regelungen gelten bereits für das Schuljahr 2013/14.
Das Land zielt mit den neuen Vorschriften aus dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz darauf ab, trotz der perspektivisch sinkenden Schülerzahlen ein hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot zu erhalten. Folgende Regelungen sollen dazu beitragen:
• Absenkung der durchschnittlichen Klassengröße von 24 auf 22,5 Schüler
•Einführung einer neuen Höchstzahl für die Klassenbildung auf kommunaler Ebene (Kommunale Klassenrichtzahl)
• Mindest- und Höchstgrößen bei der Bildung von Eingangsklassen (mindestens 15, maximal 29 Schüler pro Klasse)
• Grundschulen mit mindestens 92 Schülern und einer durchschnittliche Klassengröße von 23 Kindern können als eigenständige Schulen fortgeführt werden
• Intensivierung von Teilstandortlösungen (für Schulen mit weniger als 92, aber mit mindestens 46 Schülern)
Die Schulverwaltung hat in enger Abstimmung mit dem Schulamt eine Ersteinschätzung möglicher Auswirkungen auf die lokale Grundschullandschaft vorgenommen. Das vorläufige Fazit: Die Infrastruktur der Grundschulen ist bereits sehr gut aufgestellt. Eine grundsätzliche Neuausrichtung der Schulentwicklungsplanung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich werden standortbezogen alle neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt, die Ziele der qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulversorgung nachhaltig zu sichern.
Der Bericht des Fachbereichs Schule wird dem Schulausschuss zur Kenntnisnahme am 12. Dezember vorgelegt.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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