Gewalt und "freier Glaube" ...1

Brechten, 16.10.2010

Gewalt und "freier Glaube" ...1

Der Begriff Gewalt kommt vom althochdeutsch u.a. waltan - stark sein, beherrschen (wollen). Darunter fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, die auf eine bestimmte negative Art Einfluß nehmen.
Gemein(t) ist das Vermögen zur Durchführung einer solchen Handlung, es betrifft den inneren bzw. wesentlichen Kern einer Angelegenheit - oder einer bestimmten Struktur (Kultur).

Jeder Glaube ist also "grenzüberschreitend", als "gehört" er nur zu dem der das glaubt, was ihm vorgelebt wurde/wird. Glaube sollte also niemals "Staaten-gebunden" sein!

Die Äußerung: "Der Islam gehöre zu Deutschland", weckt viele ungute Gefühle. Meist sogar Angst!
Denn jede Art von Glauben hat(te) in jeder einzelnen Vergangenheit - Gewalt "an der Tagesordnung"! Der Katholische, sowie auch viele andere. Doch insbesondere, scheint mir, der Islam mit absoluter Gewalt vorherrschend zu sein.
Kann sein, daß dies in den meisten Köpfen so vorgeht. Wir hören ja meist nur von Selbstmordattentäter, oft sind auch Kinder dabei, die bewußt in den Tod geschickt (wurden) werden.
So werden die Debatten immer mehr, auch durch Sarrazin entfacht, aber ob sie dauerhaft etwas bewirken, scheint mir doch sehr fragwürdig zu sein.
Selbstverständlich ist es einem fremd, wenn da plötzlich eine Moschee gebaut wird! Es ist doch eine fremde Kultur, ein fremder und ferner Glaube, alles ist nur Hören und Sagen. Was "Mensch so erfahren" hat.
Viele eigene Erfahrungen mit sog. ausländischen Menschen, sind nicht immer gerade positiv verlaufen.

Wie soll ein Nachbar leben, wenn nebenan die Sharia ausgeübt wird?!

2 Texte nun aus dem Internet (Copyright bei Google)
Sharia - islamisches Recht
Die Sharia, das islamische Recht beruht auf zwei Hauptquellen, dem Koran und der Sunna, aufgezeichneten Überlieferungen über das, was Mohammed in bestimmten Situationen gesagt, getan oder stillschweigend gebilligt hat. Nachdem die Koranverse und die Überlieferungen unterschiedliche Deutungen zuließen, gibt es als weitere Quellen den Analogieschluss, bei dem nach vergleichbaren Vorgängen Entscheidungen getroffen werden, und den Konsens, die "übereinstimmende Meinung aller gleichzeitig in einer Periode lebenden muslimischen Gelehrten."
Die Sharia umfasst auch das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Frauen und Männern. Wenn auch die religiösen und rechtlichen Normen für Frauen und Männer gleich gelten, so haben sich in der Praxis deutliche Benachteiligungen der Frauen ergeben, natürlich in den einzelnen Gesellschaften mit unterschiedlicher Ausprägung. Beispiel dafür ist, dass vor Gericht das Zeugnis der Frau nur halb soviel Gewicht hat wie das eines Mannes. Ferner ist die Scheidung für Frauen nur gerichtlich zu beantragen und kann nur dann durchgesetzt werden, wenn der Ehemann seine Unterhaltspflicht verletzt oder sie schlecht behandelt. Für den Ehemann genügt hingegen der Ausspruch einer Scheidungsformel. Der Koran erlaubt den Mann bis zu vier Ehefrauen - mit dem Hinweis auf eine gerechte Behandlung -, der Frau nur die Beziehung zu einem Mann.
Frauen sind in ihren vier Wänden gefangen - ohne Zustimmung oder Begleitung der Ehemänner oder nächsten männlichen Verwandten ist es ihnen nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Das führt bis zum Tod durch Verbrennen:
Saudi Arabien im März 2002
Nach Zeitungsberichten starben 14 Schülerinnen und wurden viele weitere Mädchen verletzt bei einem Brand in einer Schule in Mekka am 11.3.2002, nachdem die religiöse Polizei die Mädchen davor hinderte, vor dem Feuer zu fliehen und das Gebäude zu verlassen. Grund dafür war, dass sie keinen Schleier trugen und ihre männlichen Verwandten nicht auf sie warteten. Es wird auch berichtet, dass Retter die Schule nicht betreten durften, weil sie Männer waren und ihnen nicht erlaubt war, die Schulräume der Frauen zu betreten.
(Amnesty International am 15.3.2002 (www.amnesty.org))
Wenn dieser Bericht wahr ist, so ist er ein tragisches und unfassbares Beispiel von Menschenrechtsverletzung.
Steinigung - eine "urzeitliche" Strafe.
Das Todesurteil durch Steinigung wird bei "Unzucht" ausgesprochen. Dazu gehören im islamischen Rechtssystem außerehelicher Geschlechtsverkehr, Ehebruch und Homosexualität. Die Steinigung wird für Frauen und Männer unterschiedlich durchgeführt. Männer werden bis zur Hüfte eingegraben und haben dadurch eher die Möglichkeit zu entkommen. Bereuen sie die Tat, gehen sie frei. Frauen hingegen werden bis zu den Achseln eingegraben, damit ihre Brüste nicht getroffen werden, und haben dadurch keine Möglichkeit zur Flucht.
Die Steinigung wird öffentlich durchgeführt. Steine mittlerer Größe werden zur Vollstreckung verwendet, nicht zu groß, so dass das Opfer langsam und somit qualvoll stirbt.
Zwei Todesurteile durch Steinigung wegen "Ehebruchs" in Nigeria haben besondere öffentliche Aufmerksamkeit hervorgerufen. 2002 wurde im Fall von Frau Safiya Yakubu Hussaini das Todesurteil durch Steinigung nach internationalen Protesten im März des Jahres aufgehoben. Auch im Fall von Amina Lawal waren die internationalen Proteste so stark, dass das Urteil am 25.9.2003 endlich aufgehoben wurde.
Amina Lawal war im März 2002 von einem islamischen Gericht in Funtuna zum Tode verurteilt worden. Sie hatte nach ihrer Scheidung ein Kind bekommen, was nach Auslegung der Sharia in Nigeria als Ehebruch gilt. Der Mann, der nach ihrer Aussage der Vater ist, hat vor Gericht jede sexuelle Beziehung abgestritten, gegen ihn wurde keine Klage erhoben.
Ende der Berichte aus dem Internet. (Copyright bei Google)

Wenn ich dann noch höre, daß der "Islam zu Deutschland gehöre", kommen mir doch sehr große Zweifel und Unmut in mir auf, weil es keine "menschlich-logische" Erklärung für diese Aussage ist. Oder es sei denn, der Bundespräsident wollte sich "nur Liebkind" bei diesen "Mit-Bürgen" machen?!
Aber auf wessen Kosten?!
Kein Mensch kann etwas dafür wo er sich gerade befindet, wenn eine Mutter ein Kind gebiert. So ist es unabdinglich, daß dieser Geborene die Staatsangehörigkeit erhält, wo er auch geboren wurde. Ist es Zufall oder Schicksal? Es ist jedenfalls eine rechtliche Tatsache, daß dies so gehandhabt wird.
Wenn also einer in einem Land aufwächst, was fern jeder sog. Deutschen Kultur und Glaubens-Erfahrung ist, ist das Neue, wenn man in ein anderes Land zieht, völlig anders.
Der Mensch muß dann lernen, die neue Kultur und Glaubens-erfahrungen zu teilen, zumindest sollte versucht werden, sich irgendwie doch anzupassen, damit ein Zusammen-(Er-)Leben, doch möglich wird. Ohne Streit und "Staatendebakel"!

Copyright © by Absalom H. Schnippering

Autor:

Axel-Helmut Schnippering aus Dortmund-City

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