Gericht sagt Rechten über 200.000 Euro zu
Zum Bedauern der Stadt entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster, die beiden rechtsextremen Ratsmitglieder der Parteien NPD und „Die Rechte“ als Ratsgruppe zu behandeln.
Damit hat sich das Gericht gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen und des Rates der Stadt Dortmund gestellt. Zur Erinnerung: Das Gelsenkirchener Grricht hatte im Dezember in der Vorinstanz den Antrag der beiden Ratsmitglieder abgelehnt. Der Rat hatte zuvor in seiner Sitzung beschlossen, eine finanzielle Gruppenzuwendung nicht festzusetzen.
Dagegen haben die rechtsextremen Ratsmitglieder Klage erhoben sowie einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. "Der aktuelle Beschluss ist angesichts der inhaltlichen Ausrichtung der Rechtsextremen ein bedauerlicher Vorgang. Für die politische Arbeit und die inhaltliche politische Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen im Rat wird es keine Änderung geben", so Stadt-Sprecher Frank Bußmann. Und er fügt hinzu:"Schon bislang ist von den Rechtsextremen kein nennenswerter inhaltlicher Beitrag gekommen. Es steht zu befürchten, dass das Geld für die politische Agitation benutzt wird."
Nach Gemeindeordnung stehen den Rechtsextremen nun mindestens 40 000 Euro im Jahr aus Steuermitteln zu. Dieser Betrag wird auch anteilig rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Arbeit als Gruppe im Mai 2015 gezahlt. Rechnet man die Summen hoch, so müssen bis zum Ende der laufenden Ratsperiode im Oktober 2020 den Rechtsextremen über 200 000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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