Freispruch der Autonomen Nationalisten empört

Am Dienstag, 19. Juni, wurden die zwei führenden Neonazis Dennis G. und Alexander D. im Prozess um ihre Rädelsführerschaft beim Angriff auf die DGB-Demo am 1. Mai freigesprochen. Trotz einer dreijährigen Vorbereitung gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, überzeugende Beweise anzuführen.
Vor allem der Polizei wirft dies die SDAJ (Sozialistischen Deutsche Arbeiter Jugend)vor.
So erklärt Tino Towara, Sprecher der Dortmunder SDAJ: „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Gewerkschafter und Wasser auf die Propagandamühlen der Nazis. Verantwortlich hierfür ist vor allem eine Polizei, die mit ihren unkonkreten Aussagen eine Verurteilung unmöglich machte. Uns stellt sich die Frage, ob der Staatsschutz damit sein Versagen verschleiern wollte.“
Am 1. Mai 2009 hatten sich über Stunden rund 400 Neonazis am Hauptbahnhof gesammelt, von wo aus sie nach eigenen Angaben zu einer Ersatzveranstaltung für den verbotenen Aufmarsch in Hannover fahren wollten. Die Beamten des polizeilichen Staatsschutzes hätten zwar „ein ungutes Gefühl“ gehabt, aber keine Hundertschaft angefordert. Doch anstatt in den Zug zu steigen, stürmten die Neonazis Richtung Innenstadt, wo sich Gewerkschafter zur Demo zum Westfalenpark zusammenfanden. Als der Nazitross den Auftaktort der Demo erreicht hatte, griffen die Nazis die Gewerkschafter an.
„Es überrascht wenig, dass sich die Polizisten nach drei Jahren nicht mehr genau erinnern können. Hier hätten frühzeitig Gedächtnisprotokolle angefertigt werden müssen“,so Towara. Und fügt hinzu: „Dass 400 überwiegende ortsfremde Neonazis völlig unkoordiniert zur DGB-Demo laufen, ist mehr als unwahrscheinlich.“

„Die Empörung und das Bedauern der Zivilgesellschaften über den Freispruch für die angeklagten „Autonomen Nationalisten“ wegen Landesfriedensbruch können wir mehr als nachvollziehen. Für den DGB und seine Gewerkschaften gibt es jetzt eine Menge Fragen, die gestellt und beantwortet werden müssen“, so Jutta Reiter, Vorsitzende der DGB-Region Dortmund Hellweg.

„Wir wollen das schriftliche Urteil und seine Begründung vorliegen haben, bevor der DGB und seine Gewerkschaften eine differenzierte Bewertung abgeben“, so Reiter, „denn rückwirkend werden wir nichts ändern können, aber unsere Einschätzung kann dazu beitragen, einen solchen Vorgang für die Zukunft auszuschließen“.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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