Freies Parken für E-Mobile
Seit geraumer Zeit versuchen verschiedene Kommunen, unter anderem auch Dortmund, rechtliche tragfähige Grundlagen für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum zu schaffen, um die Elektromobilität zu fördern.
Bereits eingeleitete Versuche stießen jedoch bei der Rechtssprechung auf Bedenken, da es an einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage fehlte. Das Elektromobilitätsgesetz von Juni 2015 schafft nunmehr in Ergänzung zum Straßenverkehrsgesetz die Möglichkeit, die StVO und die StVZO zu novellieren, um Bevorrechtigungen zugunsten der Elektromobilität zu schaffen.
Extra-Regelung
Nach dieser aktuellen Regelung werden elektrisch betriebene Fahrzeuge nun durch ein spezielles Kennzeichen ausgewiesen. Durch entsprechende Zusatzbeschilderungen ist es jetzt möglich, E-Fahrzeuge von Verkehrsverboten wie zum Beispiel Bussonderfahrstreifen auszunehmen oder das Parken ausschließlich E-Fahrzeugen zu ermöglichen. Darüber hinaus können innerhalb bewirtschafteter Flächen Elektroautos von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht befreit werden.
47 Ladestationen
Auf Dortmunder Stadtgebiet sind aktuell 47 Ladestationen mit Auflademöglichkeit für 94 Elektrofahrzeuge vorhanden. Damit besteht bereits ein ausgewogenes Angebot an Ladestationen. Nach der nun erfolgten Gesetzesänderung soll die maximale Parkdauer an Ladesäulen tagsüber vier Stunden nicht überschreiten.
Über vier Stunden laden
Zurzeit existieren keine technischen Einrichtungen, die rechtssicher den Ladevorgang bestätigen bzw. den Fahrzeugführer über das Ende des Ladevorgangs informieren. Zudem übersteigt ein Ladevorgang noch den Zeitraum von vier Stunden. Daher beabsichtigt die Verwaltung, das Parken an Ladestationen Elektrofahrzeugen ganztägig zu ermöglichen und dort andere Verkehrsarten auszuschließen.
Weitere Standorte mit Ladeeinrichtung bieten sich im Augenblick nicht an, können aber bei Bedarf nachgerüstet werden. Darüber hinaus ist es möglich, auch Parkbevorrechtigungen ohne Ladetätigkeit einzurichten. Eine hinreichende Anzahl von Standorten innerhalb des Wallringes wird nun ermittelt.
In der Öffentlichkeit fand die Freigabe von Busspuren ein besonderes Interesse. In Dortmund stehen solche Spuren in Aplerbeck an der Wittbräucker Straße und in Hörde an der Bennighofer Straße zur Verfügung. Sie können umgehend zur Nutzung von Elektrofahrzeugen freigegeben werden.
Hintergrund:
Der Verwaltungsvorstand spricht sich für folgende Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität in Dortmund aus:
Aktualisierung der Parkbeschilderung zum ganztägigen Parken durch Elektrofahrzeuge an Ladestationen
Einrichtung von kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge innerhalb des Wallringes und in geeigneten Bereichen innerhalb der Stadtbezirke
Freigabe der Busspuren auf der Benninghofer Straße und auf der Wittbräucker Straße für Elektrofahrzeuge
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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