Flughafen und B1-LKW-Verkehr: Stadt Dortmund von zwei Klagen bedroht
Da sich der Rat der Stadt Dortmund auf seiner letzten Sitzung nicht zu einem ganztägigen LKW-Durchfahrtverbot für die B1 durchringen konnte und sich für den Flughafen eine Ausweitung der Betriebszeiten abzeichnet, drohen der Stadt Dortmund nun voraussichtlich zwei Klagen.
Bezüglich des LKW-Verkehrs an der B1 ist sicherlich mit einer erfolgreichen Unterlassungsklage durch die B1-Bürgerinitiativen zu rechnen, da die Menschen ein rechtlichen Anspruch darauf haben, dass die Stadt so schnell wie möglich tätig wird. Darauf hat auch die Verwaltung immer wieder hingewiesen. Dann wird es für die Stadt unter Umständen teuer und es wird gerichtliche Auflagen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen für die B1-Anwohner geben. Angesichts der sowieso knappen Dortmunder Kassen wird hier also eifrig Geld aus dem Fenster geschmissen.
B1: Rechtlicher Anspruch durch Unterlassungsklage
Von diesem rechtlich nicht zu ändernden Aspekt abgesehen, ist es darüber hinaus auch unwahrscheinlich, dass sich die LKW-Transporter dann unter erheblichen Zeitverlust durch die Vorort schmuggelt. Beim Transportgewerbe ist Zeit Geld. Der LKW-Verkehr wird eher auf den Autobahnring ausweichen. Der Verkehr wird also im Wesentlichen von der B1 auf die A45 Richtung Süden und die A1 in Richtung Bremen verlagert. Genau dafür sind diese Autobahnen auch einmal gebaut worden.
Gegen die verlängerten Betriebszeiten am Flughafen
Erst kürzlich sickerte durch eine gezielte Indiskretion durch, dass die Bezirksregierung Münster eine Prüfung des Antrags des Flughafens Dortmund positiv bescheiden möchte. Daher prüft DIE LINKE im Dortmunder Rat derzeit eine Klage gegen eine Ausweitung der Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen in den Nachtbereich hinein.
Betreut wird die LINKSFRAKTION von der Verwaltungsjuristin Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Frau Heß hat sich als Fachanwältin im Bereich des Luftverkehrsrechts in Deutschland einen Namen gemacht, so bei den Verfahren gegen die Flughäfen Berlin, Frankfurt am Main, Halle/Leipzig oder Augsburg. So konnte ein Prozess gegen den Flughafen Berlin-Brandenburg für mehr Lärmschutz für die Anwohner klar gewonnen werden. Auch in Frankfurt konnten beim Thema Nachtflug gepunktet werden und eine Schutzwürdigkeit für die Anwohner auch im Bereich 22:00-23:00 Uhr gerichtlich festgestellt werden. In einem Rechtsgutachten für den Berliner Flughafen hatte die Juristin zudem festgestellt, dass das bestehende Nachtflugverbot am Flughafen Berlin auf einen Bereich von 22.00 – 6:00 Uhr morgens auszudehnen sei.
In Dortmund soll dagegen dem Vernehmen nach der Flugbetrieb bis auf 23:30 Uhr erweitert werden. Diese Erweiterung will die LINKSFRAKTION rechtlich überprüfen lassen.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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