Panne im Vorfeld der Briefwahl zum Dortmunder Rat
Falsche Wahlzettel
Erst jetzt, wenige Tage vor der Komunalwahlen am 13. September ist ein Fehler auf Stimmzetteln aufgefallen. Er betrifft sieben von 40 Wahlbezirken. Hier ist bei der Produktion der Stimmzettel ein Fehler aufgetreten.
In den Wahlbezirken 17, 18, 20, 28, 29, 30 und 35 ist auf dem Stimmzettel jeweils ein Wahlvorschlag enthalten, der nicht zugelassen wurde, da nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften vorlag. Bei der Übertragung wurden die nicht zugelassenen Wahlvorschläge weiter gegeben. In den sieben Wahlbezirken wurden bereits 18.443 Briefwahlunterlagen verschickt. Erst wenn die korrekten Stimmzettel vorliegen, wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen fortgesetzt. Soweit Wähler ihre Unterlagen noch nicht zurück geschickt haben, können sie einen korrekten Stimmzettel für die Ratswahl beim Wahlbüro anfordern. "Briefwahlstimmen, die für die Bewerber zur Wahl des Rates abgegeben wurden, sind ungültig. Stimmen für alle anderen Bewerber auf dem Stimmzettel bleiben gültig", heißt es aus dem Rathaus.
Richtige Stimmzettel im Wahllokal
Für die Stimmabgabe am Sonntag wirkt sich die Panne nicht aus. Am 13. September werden korrekte Stimmzettel ausgegeben. Die Stimmen auf den falschen Zetteln sind für ungültig zu erklären. "Ob diese dann von entscheidendem Einfluss auf das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste sein werden, kann erst nach Vorprüfung durch den Wahlausschuss im nachfolgenden Wahlprüfungsverfahren zur Gültigkeit der Wahl abschließend festgestellt werden", erklärt Stadt-Sprecher Michael Meinders.
Wahlausschuss entscheidet
Es komme darauf an, ob es sich um eine Unregelmäßigkeit von “entscheidendem” Einfluss handle. Dies bedeute, dass eine Wahl, in einem Bezirk, nur dann für ungültig erklärt werden kann, wenn es ernste Gründe für die Annahme gibt, dass sie bei ordnungsgemäßem Ablauf zu einem anderen Ergebnis geführt hätte. Kurzfristig sei es nicht mehr möglich, die falschen Stimmzettel gegen neue auszutauschen und rechtzeitig zurückgesendet zu bekommen. Vielmehr gehe man davon aus, dass ein großer Teil der Briefwähler kurz vor der Wahl abwesend ist. In diesem Fall würde dieser Weg das Risiko eines erheblichen Wahlanfechtungsrisikos bergen. "Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachwahl liegen ebenfalls nicht vor", stellt Meinders klar.
Autor:M Hengesbach aus Dortmund-City |
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