Fachbereich Schule legt Bericht vor

Gemeinsam lernen - als Inklusion wird der Schulbesuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern derzeit diskutiert.

In Dortmund hat das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf eine lange Tradition. Bereits im Schuljahr 1987/88 wurde die erste gemeinsame Förderung im Rahmen eines Schulversuches in der Primarstufe erfolgreich durchgeführt. Jetzt liegt der „Zweite Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung“ vor.

Inzwischen wird bereits annähernd jeder zweite Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an einer allgemeinen Schule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet. Aktuell werden im laufenden Schuljahr 2014/2015 rund 2200 Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf an den allgemeinen Schulen gefördert.

Zum 1. August 2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die Mindestgrößenverordnung „Förderschulen“ in Kraft getreten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Förderbedarf haben seitdem einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Dies gilt zunächst für die Klasse eins im Grundschulbereich und die Klasse fünf im Bereich der Sekundarstufe I. Die Eltern haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, auf Wunsch ihre Kinder an einer Förderschule unterrichten zu lassen.

Der Fachbereich Schule wurde Ende 2012 vom Rat beauftragt, einen Orientierungsrahmen für die schulische Inklusion zu erarbeiten. Im ersten Schritt wurden im Mai 2013 alle Schulen online befragt, welche Unterstützungsleistungen sie für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens benötigen. Die Ergebnisse wurden ausgewertet und in zwei Entwicklungsworkshops mit ausgewählten Schulleitungen aller Schulformen, Schulaufsicht, im Juni 2013 und der Zivilgesellschaft im Juli 2013 durchgeführt.

Ergebnis der Workshops war, dass verschiedene Handlungsfelder (z.B. Unterrichtsentwicklung, Teamentwicklung, Aufbau von Beratungsstrukturen unter dem Gesichtspunkt „Wie kann die fachliche Expertise der Förderschulen an die Regelschulen gebracht werden?“, Sachmittel, bauliche Maßnahmen) weiter bearbeitet werden sollen.
Im nächsten Schritt werden die benannten Handlungsfelder in den bisherigen Prozessstrukturen in insgesamt vier Workshops mit allen am Schulleben beteiligten Vertretern bearbeitet, mit dem Ziel, bis Ende des Jahres den „Orientierungsrahmen schulische Inklusion“ zu erstellen und den politischen Gremien Anfang 2016 zu präsentieren.

Der als Download unter www.dortmund.de/schule ab März 2015 zur Verfügung stehende „Zweiter Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung in Dortmund“ fasst die bisherigen Ergebnisse des schulischen Inklusionsprozesses zusammen und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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