Ex-OB zahlt: Wahlwiederholungskosten werden erstattet
Die außergerichtliche Einigung perfekt: Der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer und die ehemalige Stadtkämmerin Dr. Christiane Uthemann haben die Schadenersatzansprüche der Stadt wegen der Kosten der Wiederholungswahlen zum Rat und zu elf Bezirksvertretungen anerkannt. Beide werden die geforderten Beträge in Höhe von jeweils rund 30.000 Euro an die Stadt zahlen. Entsprechende Vereinbarungen, die damit die Leistungsbescheide als Verwaltungsakt ersetzen, werden in den nächsten Tagen unterzeichnet.
Damit ist das Ziel der Stadt, den materiellen Schaden ohne einen langwierigen, risikobehafteten und imageschädlichen Prozess ersetzt zu bekommen, erreicht.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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