Ex-OB zahlt: Wahlwiederholungskosten werden erstattet

Ist bereit die Wahlwiederholungskosten zu erstatten: Dr. Gerhard Langemeyer. | Foto: Archiv
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Die außergerichtliche Einigung perfekt: Der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer und die ehemalige Stadtkämmerin Dr. Christiane Uthemann haben die Schadenersatzansprüche der Stadt wegen der Kosten der Wiederholungswahlen zum Rat und zu elf Bezirksvertretungen anerkannt. Beide werden die geforderten Beträge in Höhe von jeweils rund 30.000 Euro an die Stadt zahlen. Entsprechende Vereinbarungen, die damit die Leistungsbescheide als Verwaltungsakt ersetzen, werden in den nächsten Tagen unterzeichnet.
Damit ist das Ziel der Stadt, den materiellen Schaden ohne einen langwierigen, risikobehafteten und imageschädlichen Prozess ersetzt zu bekommen, erreicht.

Ist bereit die Wahlwiederholungskosten zu erstatten: Dr. Gerhard Langemeyer. | Foto: Archiv
Die ehemalige Kämmerin will die Schadensersatzansprüche zahlen. | Foto: Archiv
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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