Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Die Unterversorgung von Kindern hilfebedürftiger Leistungsberechtigter hat sich längst in Statistiken im Armutsbericht durchgeschlagen und der Bundesregierung zudem auch offizielle Ächtung der Europäischen Union eingebracht. Deutschland versorgt sein Armen schlecht.
Die hier vorgelegte Klage zeigt ein Beispiel von Diskriminierung durch das Jobcenter Märkischer Kreis. Der Sachbearbeiter weist legitime Rechtsansprüche zurück und reduziert eigenmächtig den Bedarf auf gerade Mal ein Drittel des Erforderlichen. Das Sozialgericht rügt diese Vorgehensweise und verpflichte das Jobcenter zu weiteren Zahlungen in Höhe von 670,00 €. - Ohne anwaltliche Unterstützung wäre die Frau um diese Summe "betrogen" worden.
Wer den Klageweg scheut und sich von Behörden mit Pauschalen abspeisen lässt, geht leer aus.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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