„Erörterungstermin Jobcenter Märkischer Kreis“ – Berichterstatter unerwünscht

Kriminalität sucht Intimität. Das war schon immer so und wirkt weiter. Auch vor Gericht gibt es Bereiche, die sich mit Recht den Blicken der Öffentlichkeit entziehen. Familiengerichte und auch Jugendrichter verdienen einen besonderen Schutzraum für die Verhandlungen über sehr intime Themen. Das ist auch grundsätzlich gut so, denn es schützt die Betroffenen vor ungewünschter Öffentlichkeit.

Seit geraumer Zeit aber verhandeln auch die Sozialgerichte vermehrt heimlich hinter verschlossenen Türen über die Existenznöte von Leistungsberechtigten. In diesen sogenannten Erörterungsterminen verhandelt ein/e Einzelrichter/in mit den Klägern und den Jobcenter-Vertretern über verschiedene Fallkonstellationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sofern nur eine beteiligte Person darauf besteht.

In Fällen einvernehmlicher Lösungen wird auf diese Weise durchaus gespart. Beisitzende Richter sind nicht mehr erforderlich und nicht mehr mitspracheberechtigt, eine Schriftführerin wird entbehrlich. Im günstigsten Fall ersetzt ein knappes Sitzungsprotokoll ein gründlich zu begründendes Urteil. Auch der weitergehende Rechtsweg wird somit abgeschnitten.

Am 11.09.2015 begleitete ich ein Vereinsmitglied auf dessen ausdrücklichen Wunsch zu einer solchen Verhandlung. Nach Darstellung des Klägers ging es in den beiden Klagen aus 2012 um zwei offensichtlich bösartig und mit Schädigungsabsicht konstruierte Sanktionen durch einen mehrmals auffällig gewordenen Sachbearbeiter aus Hemer. Bereits die erste flüchtige Akteneinsicht ließ grobe Bearbeitungsfehler erkennen. Während der Klägervertreter und auch die Erenwerte Richterin Döring keine Bedenken hatten, mich als Prozessbeobachter zuzulassen, verwies mich die Jobcentervertreterin in den Flur.

Über die Verhandlung selbst wird der Kläger später noch ausführlich berichten. Nur so viel sei noch mitgeteilt, der damals unerfahrene und unbelehrte Kläger hatte sich unwissend von dem Jobcenter-Mitarbeiter drängen lassen eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben

Sein Fazit heute ist einfach:

Wer nicht jedes Wort einer Eingliederungsvereinbarung in allen Interpretationsfacetten verstanden hat, sollte sie nicht unterschreiben.

Und wer alles verstanden hat, wird sie nicht unterschreiben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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