Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch
Dortmunder Protest am 15. Mai
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Genau 150 Jahre später sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB immer noch eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt betroffene Frauen und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung.
150 Jahre Kriminalisierung haben ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Zusammen mit 120 Organisationen fordert die Städtegruppe Dortmund des Mädchen- und Frauenrechtsverein TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.: "Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!"
Fristenlösung
“Viele Menschen denken, dass der Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist. Allerdings wird uns Frauen der Abbruch durch die sog. Fristenlösung nur zugebilligt”, so Simone Kleinert, Koordinatorin der "Terre des femmes"-Städtegruppe Dortmund. „Wir stehen für eine Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch“, betont sie.
Informative Kundgebung
In Dortmund hat die Städtegruppe Dortmund am 15. Mai 2021 eine Kundgebung an der Katharinentreppe Ecke Kampstraße abgehalten. Durch kurze Reden, einem Gallery-Walk, dem Papaya-Tisch, ausreichend Flatterband und der Kleiderbügel-Aktion konnten sich Dortmunder Bürgerinnen und Bürger über das Recht auf Abtreibung informieren.
Entkriminalisierung gefordert
Mit diesem bundesweiten Aktionstag am 15. Mai wurde bundesweit auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen aufmerksam gemacht. In über 30 Städten setzten AktivistInnen und Organisationen ein Zeichen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Aktionstag ist der Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 – Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Menschen und Partnerorganisationen durchgeführt hat.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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